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Steuertipps: Lohn und Gehalt

Arbeitgeberdarlehen

Vorteilhaft für Arbeitnehmer ist es, seinen Arbeitgeber in brenzlichen Finanzsituationen um ein zinsloses oder zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen zu bitten. Der daraus resultierende Zinsvorteil ist für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn der Zinssatz dabei nicht unter dem Referenzzinssatz zurück bleibt. Dieser steht derzeit bei fünf Prozent. Liegt der vereinbarte Zins unter diesem Zinssatz, ist nur der ersparte Unterschiedsbetrag lohnsteuerpflichtig.

Tipp: Für ein Kleindarlehen bis 2.600 EUR müssen Sie keinen geldwerten Vorteil versteuern, selbst wenn es sich um ein zinsloses Darlehen handelt.

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