Kontakt
|
Presse
|
Blog
Kredit
Geldanlage
Konten & Karten
Steuern
Gehaltsrechner
Hartzrechner
Erbschaft
Schenkung
Kfz-Steuer
Steuererklärung
Steuern sparen
Steuer-TV
Steuerreform
Steuerformulare
Steuerrecht
Steuerlexikon
Bauen & Wohnen
Versicherungen
Altersvorsorge
Service
Geschäftskunden
Mein Banktip
Benutzername:
Kennwort:
neu registrieren
Suche
Top Bereiche
Ratenkredit
Tagesgeld
Festgeld
Girokonto
Kreditkarte
Steuern sparen
Gehaltsrechner
Baufinanzierung
Versicherungen
Währungsrechner
Banken
Steuern
Inhaltsverzeichnis
1. "Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber
2. Warengutscheine
3. Rabattfreibeträge
4. Zuschuss zum Essensgeld
5. Arbeitgeberdarlehen
6. Kindergartenzuschuss
7. Bahncard
8. Bewirtung durch den Arbeitgeber
9. Geschenke
10. Abfindungen
Steuertipps Lohn und Gehalt Übersicht
Steuertipps: Lohn und Gehalt
Kindergartenzuschuss
Der Arbeitgeber kann sich bereit erklären, die Kosten für die Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte zu übernehmen oder einen Zuschuss dazu zu leisten. Für solche Leistungen brauchen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Mehr noch: Die Firma kann die Ausgaben sogar gewinnmindernd von der Steuer absetzen.
Voraussetzung dafür ist, es handelt sich um nicht schulpflichtige Kinder, die in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind. Darüber hinaus darf diese Leistung nicht anstatt des Lohnes erbracht werden, sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Tipp
: Die Betreuung des Kindes darf während der Abwesenheit der Eltern nicht zu Hause erfolgen. Verlangt ist die Unterbringung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung. Gefördert wird auch die private Aufsicht bei Tages- und Wochenmüttern sowie Ganztagspflegestellen.
zurück zu Steuertipps Lohn und Gehalt
zurück zu Steuertipps und Tricks
Tags
zurück
weiter
Drucken
Newsletter
Beitrag als E-Mail versenden
Ihre E-Mail-Adresse*:
Ihr Vorname/Name (optional):
E-Mail-Adresse des Empfängers*:
Sicherheitscode
Nachricht:
*Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet.
Sie möchten den Autor dieses Beitrages etwas fragen oder ihm etwas mitteilen?
Ihr Name (optional):
Ihre Emailadresse (optional):
Ihre Frage oder Hinweis:
Sie haben einen Fehler entdeckt?
Ihr Name (optional):
Ihre Emailadresse (optional):
Fehlerbeschreibung:
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Kopieren Sie den folgenden Code um diesen Beitrag auf Ihrer Seite zu verlinken:
<a href="http://www.banktip.de/rubrik2/15878/6/Steuertipps-Lohn-und-Gehalt-Uebersicht.html"> Steuertipps Lohn und Gehalt Übersicht </a>
Jetzt kostenlos anmelden:
Ihre Email-Adresse:
Newsletter wählen:
täglich
wöchentlich
Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren
Benutzername:
Kennwort:
 
Steuerformulare
Start frei für die Steuererklärung. Wer keine Zeit verlieren will, kann alle wichtigen Formulare gleich herunterladen und am PC ausfüllen.
Zu den Formularen
Tagesgeldrechner
Ein Tagesgeldkonto ist flexibel und darüber hinaus auch noch gut verzinst. Ihres auch? Vergleichen Sie die Anbieter mit dem Tagesgeldrechner.
Tagesgeldvergleich
Festgeldrechner
Wer sein Erspartes auf einem Festgeldkonto anlegen möchte, kann höhere Zinsen erwarten. Vergleichen Sie hier Angebote.
Termingeldrechner
Steuerbescheid
Wenn der Steuerbescheid nicht wie erwartet ausfällt: Wie legt man beim Finanzamt Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
...weiter
Datenschutz
|
Impressum
|
Mediadaten
|
Kooperationen