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Inhaltsverzeichnis
1. "Telekommunikations-Leihe" vom Arbeitgeber
2. Warengutscheine
3. Rabattfreibeträge
4. Zuschuss zum Essensgeld
5. Arbeitgeberdarlehen
6. Kindergartenzuschuss
7. Bahncard
8. Bewirtung durch den Arbeitgeber
9. Geschenke
10. Abfindungen
Steuertipps Lohn und Gehalt Übersicht
Steuertipps: Lohn und Gehalt
Geschenke
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern bestimmte Gegenstände als Sachgeschenke zukommen lassen. Aus besonderem Anlass können Sachgeschenke bis zu 40 EUR gemacht werden, ohne dass darauf Steuern zu zahlen sind. Ausgenommen sind davon jedoch reine Geldgeschenke. Das kommt auch dem Arbeitgeber zugute, da diese Aufwendung für ihn als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Wer als Arbeitgeber Personen Geschenke machen möchte, die nicht zu seinen Arbeitnehmern zählen (Geschäftspartner etc.), kann die Kosten dafür nur dann als Betriebsausgabe geltend machen, wenn sie 35,- Euro im Jahr nicht überschreiten.
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