Einkünfte sind bei Land- und Forstwirtschaft der Gewinn. Der Gewinn wird durch Betriebsvermögensvergleich oder als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben oder - bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben - nach Durchschnittssätzen gem. § 13 a EStG ermittelt. Bei den Gewinneinkunftsarten gilt, dass soweit Einkünfte nicht den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft bzw. selbständiger Tätigkeit zugeordnet werden können, diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb sein müssen. Es ist also immer zuerst zu prüfen ob nicht vielleicht Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft vorliegen.
Im Steuerformular Anlage L ist zunächst der erwirtschaftete Gewinn anzugeben. Anschließend auch Gewinne aus Veräußerung / Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines ganzen Mitunternehmeranteils. Des Weiteren sind die genauen Flächen des Betriebs, Nutzungs- und Lieferungsrechte, sowie der Viehbestand anzugeben.
Ich habe soeben Adobe Version 8 geladen, um die Formulare bearbeiten zu können. Aber es funktioniert nicht mit 2006, wohl aber mit 2005 (was vorher auch schon mit Version 5 klappte). Woran hängt es? Gruß, UG ...antworten
Beim BMF gibt es keine bearbeitbaren pdf's mehr. Die haben dafür neue elektronische Dokumente. Da scheint aber alles auf einem Server beim BMF gespeichert zu werden. Ob das eine Alternative ist? ...antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im letzten Jahr mit Ihrem Steuerformular 2005 wunderbar meine Steuererklärung erstellen können. Das Formular für 2006 kann ich zwar mit dem Adobe Reader 8 öffnen, aber nicht bearbeiten. Können Sie mir helfen? Gruß HK ...antworten
 
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