Steuerformular: Angaben zur Anlage Unterhalt Die "Anlage Unterhalt" ist nicht zu verwechseln mit der "Anlage U". In letzterer wird der Unterhalt für einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten eingetragen. Mit der "Anlage Unterhalt" können entsprechende Zahlungen an bedürftige Personen (Eltern, Kinder) geltend gemacht werden. Werden Unterhaltszahlungen an Kinder geltend gemacht, muss beachtet werden, dass für diese Kinder weder Kindergeld noch Steuerfreibeträge anfallen dürfen. Vom Finanzamt werden maximal 7.680,- Euro an Unterhaltsleistungen anerkannt.
Die Ausgaben können beispielsweise die Aufwendungen für Ernährung, Kleidung oder die Wohnung betreffen. Der geltend gemachte Unterhaltsbetrag wird jeweils um ein Zwölftel für die Monate gekürzt, in denen keine Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers vorlag. Verdient der Unterhaltsempfänger eigenes Geld, wird die geltend gemachte Belastung gekürzt, wenn der Verdienst über 624,- Euro liegt.