Steuerformular: Anlage St 

Steuerformular: Angaben zur Anlage St - Für statistische Zwecke

Eingetragen werden unter anderem:

  • Abschreibungen und Absetzungen für Gebäude und Baudenkmale
  • Ansparrücklagen für Existenzgründer und kleinere oder mittlere Betriebe
  • Einzahlungen von Arbeitgebern in Pensionskassen Alle drei Jahre gibt es ein so genanntes statistisches Jahr, in dem die Anlage St abzugeben ist. Das nächste statistische Jahr ist 2010.

Diese Anlage ist Bestandteil der Steuererklärung 217 und zusammen mit den übrigen Erklärungsvordrucken abzugeben. Die Angaben sind zur Ergänzung der Besteuerungsunterlagen für Zwecke der Statistik 2017 nach dem Gesetz über Steuerstatistiken erforderlich (§ 150 Abs. 5 AO).

Werden Einkünfte als Mitunternehmer oder Beteiligter bezogen, sind die Angaben in dieser Anlage insoweit von der Gesellschaft zusammen mit der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zu machen. Wird der Gewinn gesondert festgestellt, sind die Angaben insoweit zusammen mit der Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zu machen.

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