Auf der ersten Seite des Steuerformulars Anlage GSE (2008: Anlage G) sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzutragen. Im Wesentlichen werden hier die Ergebnisse der Buchführung oder Einnahme-Überschussrechnung übernommen. Dies ist der Gewinn oder in manchen Fällen auch der Verlust. Als weiteres sind in diesem Steuerformular auch die Einkünfte einzutragen, die dem sog. Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne aus der Veräußerung des Gewerbebetriebs (oder Teilen davon) einzutragen.
Auf Seite 2 des Steuerformulars Anlage GSE (2008: Anlage S) sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit einzutragen. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet drei Gruppen von selbständiger Arbeit:
freie Berufe
staatliche Lotterieeinnehmer, soweit diese nicht Gewerbetreibende sind
sonstige selbständige Berufe
Hierunter können auch Tätigkeiten fallen, die jemand neben seinem Hauptberuf ausübt (Nebentätigkeit). Des Weiteren sind hier Aufwandsentschädigungen und der Übungsleiter-Freibetrag einzutragen.
Ich habe soeben Adobe Version 8 geladen, um die Formulare bearbeiten zu können. Aber es funktioniert nicht mit 2006, wohl aber mit 2005 (was vorher auch schon mit Version 5 klappte). Woran hängt es? Gruß, UG ...antworten
Beim BMF gibt es keine bearbeitbaren pdf's mehr. Die haben dafür neue elektronische Dokumente. Da scheint aber alles auf einem Server beim BMF gespeichert zu werden. Ob das eine Alternative ist? ...antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im letzten Jahr mit Ihrem Steuerformular 2005 wunderbar meine Steuererklärung erstellen können. Das Formular für 2006 kann ich zwar mit dem Adobe Reader 8 öffnen, aber nicht bearbeiten. Können Sie mir helfen? Gruß HK ...antworten
 
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