Das Finanzamt verlangt die Abgabe des Steuerformulars Anlage KAP, wenn die Einnamen aus Kapitalvermögen über 801,- Euro (1.602,- Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) liegen.
Auf der ersten Seite dieses Steuerformulars sind die inländischen Kapitalerträge anzugeben. Hierunter fallen sämtliche Zinserträge, Dividenden und ähnliche Erträge.
Auf der zweiten Seite des Steuerformulars Anlage KAP müssen die ausländischen Kapitalerträge angegeben werden. Darunter fallen in erster Linie Zinsen und Dividenden aus Anlagen im Ausland oder in ausländische Firmen.Des Weiteren sind auf dieser Seite Erträge aus Beteiligungen z.B. in Form einer Erbengemeinschaft, die anzurechnenden Steuern und Solidaritätszuschläge anzugeben.
Als letzten Punkt sind auf dieser Seite des Steuerformulars die Werbungskosten einzutragen, die in Zusammenhang mit den Einkünften aus Kapitalvermögen entstanden sind.
Ich habe soeben Adobe Version 8 geladen, um die Formulare bearbeiten zu können. Aber es funktioniert nicht mit 2006, wohl aber mit 2005 (was vorher auch schon mit Version 5 klappte). Woran hängt es? Gruß, UG ...antworten
Beim BMF gibt es keine bearbeitbaren pdf's mehr. Die haben dafür neue elektronische Dokumente. Da scheint aber alles auf einem Server beim BMF gespeichert zu werden. Ob das eine Alternative ist? ...antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im letzten Jahr mit Ihrem Steuerformular 2005 wunderbar meine Steuererklärung erstellen können. Das Formular für 2006 kann ich zwar mit dem Adobe Reader 8 öffnen, aber nicht bearbeiten. Können Sie mir helfen? Gruß HK ...antworten
 
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