Auf Seite 1 des Steuerformulars Anlage SO sind die wiederkehrenden Bezüge und erhaltenen Unterhaltsleistungen anzugeben. Hier können Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weiterhin sind auf dieser Seite des Steuerformulars sonstige Leistungen, wie z.B. Einkünfte aus Vermietung von beweglichen Gegenständen oder aus gelegentliche Vermittlung, Abgeordnetenbezüge anzugeben. Schließlich sind hier noch sonstige Angaben zu tätigen, wie z.B. Einkünfte aus Beteiligungen an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen.
Auf der zweiten Seite des Steuerformulars Anlage SO sind die privaten Veräußerungsgeschäfte aufzuzeigen, insofern sie steuerliche Relevanz besitzen. Die ist der Fall bei Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften
von Grundstücken innerhalb von zehn Jahren und
von anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung.
Auch sind hier wiederum die mit den jeweiligen Geschäften in Zusammenhang stehenden Werbungskosten einzutragen.
Ich habe soeben Adobe Version 8 geladen, um die Formulare bearbeiten zu können. Aber es funktioniert nicht mit 2006, wohl aber mit 2005 (was vorher auch schon mit Version 5 klappte). Woran hängt es? Gruß, UG ...antworten
Beim BMF gibt es keine bearbeitbaren pdf's mehr. Die haben dafür neue elektronische Dokumente. Da scheint aber alles auf einem Server beim BMF gespeichert zu werden. Ob das eine Alternative ist? ...antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im letzten Jahr mit Ihrem Steuerformular 2005 wunderbar meine Steuererklärung erstellen können. Das Formular für 2006 kann ich zwar mit dem Adobe Reader 8 öffnen, aber nicht bearbeiten. Können Sie mir helfen? Gruß HK ...antworten
 
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