Inhaltsverzeichnis

Steuertipps: Betriebsausgaben



Steuertipps für Freiberufler und Selbständige: Betriebsausgaben

Eine ärztliche Notfallpraxis im selbst genutzten Wohnhaus ist steuerlich absetzbar

ärztliche Notfallpraxis im selbst genutzten Wohnhaus ist steuerlich absetzbarWer als Mediziner eine Notfallpraxis im selbst genutzten Wohnhaus unterhält, kann diesbezügliche Kosten unter bestimmten Umständen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Praxis nach außen erkennbar dem Publikumsverkehr gewidmet ist.

Die Bestimmung für den Publikumsverkehr setzt voraus, dass die Notfallpraxis über einen Eingangsbereich verfügt, der sich erkennbar von den privat genutzten Räumlichkeiten absetzt und keine unmittelbare räumliche Verbindung zu diesen aufweist. Dies bezieht sich jedoch nur auf den Eingangsbereich. (Urteil vom 20.11.2003, BFH, Az: IV R 3/02)

Tags
Unternehmen Finanzen, Umsatzsteuer Deutschland, Umsatzsteuer Voranmeldung, Existenzgründung selbstständig, Selbstständige Arbeit, Unternehmer werden, selbstständige Bewirtung, Selbstständiger Einkommen
Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
Lexikon

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Das Lexikon auf banktip.de enthält Einträge zu mehr als 850 Begriffen aus der Finanzwelt.

weiter

BankenHier finden Sie eine Übersicht von Banken, die auf dem deutschen Markt tätig sind. Unsere Übersicht listet die Banken mit Anschrift und Kontaktdaten.
...weiter