Steuertipps: Existenzgründer



Steuertipps für Freiberufler und Selbständige: Existenzgründer

Existenzgründerstatus hilft Steuern sparen

Als Existenzgründer genießt man einige steuerliche Vorteile. Diese machen sich besonders auf dem Gebiet der Abschreibungen bemerkbar. Der Unternehmer kann Geld sparen und es als ausgegeben verbuchen. Der Investitionsabzugsbetrag macht's möglich.

Ein Unternehmer kann Geld für zukünftige Investitionen von seinen Gewinnen abziehen. Der Betrag darf nicht mehr als 40 Prozent des Wertes der anzuschaffenden Güter ausmachen. Im Höchstfall dürfen 200.000 Euro zusammenkommen. Der Unternehmer muss dem Finanzamt genau erklären für welche Güter er das Geld ausgeben will. Dabei muss es sich um Güter handeln, die zum Anlagevermögen zählen und überwiegend betrieblich genutzt werden. Im dritten Jahr nach dem Jahr, in dem die Abschreibung erfolgte, muss der Unternehmer allerdings tatsächlich das Geld so ausgeben, wie er es dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Grundsätzlich gilt, dass ein Selbstständiger den Investitionsabzugsbetrag nur dann nutzen darf, wenn das Betriebsvermögen unter 235.000 Euro liegt. Doch für Existenzgründer gilt diese Regel nicht. Existenzgründer dürfen grundsätzlich den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Faktisch stundet das Finanzamt mit dem Investitionsabzugsbetrag dem Betrieb im Jahr des Abzugs Steuern. Im Jahr der Anschaffung geht dieser Vorteil dann wieder verloren. Wird die Investition planmäßig getätigt, werden 40 Prozent der tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten gewinnerhöhend aufgelöst.


Foto: © Pressmaster/Fotolia.com
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Steuer Finanzamt, Unternehmen Finanzen, Steuererklärung machen, Umsatzsteuer Deutschland, Mehrwertsteuer Konsum, Umsatzsteuer Voranmeldung, Existenzgründung selbstständig, Existenzgründung Förderung, Selbstständige Arbeit, Freiberufler freelance
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