Inhaltsverzeichnis
2. Maximale Rendite der Lebensversicherung bei vollständiger Laufzeit

Lebensversicherungen: Verkauf als Alternative zur Kündigung


Lebensversicherungen: Verkauf als Alternative zur Kündigung

Im vergangenen Jahr wurden nach Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mehr als 50.000 Lebensversicherungen mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro gekündigt. Angst und Unwissenheit im Zusammenhang mit der Neuregelung des Arbeitslosengeldes II im Zuge von Hartz IV dürften diese Zahl in diesem Jahr noch einmal noch oben treiben.

Aufgrund des meist niedrigen Rückkaufwertes gehen dem Versicherten jedoch bei einer Kündigung viele Euro verloren, die er bereits zur Renditebildung eingezahlt hat. Neben der Kündigung bieten sich dem Versicherten jedoch noch Alternativen, die mögliche Verluste beschränken können.

Banktip hat untersucht, welche kostengünstigeren Alternativen es zur Kündigung der Lebensversicherung gibt. 

Höherer Rückkaufswert und verbleibender Todesfallschutz

Eine Alternative zur Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist der Verkauf der Police. Mit einem Verkauf tritt der Versicherte seine Rechte an das Unternehmen, das die Versicherung kauft, ab. Dabei verzichtet er auch gleichzeitig auf spätere Gewinne. Jedoch liegt der erzielbare Verkaufspreis oft über den Auszahlungen, die man bei einer Stornierung erhält. Der Auszahlungspreis lässt sich leider nicht vorher bestimmen. Dieser hängt maßgeblich von der Versicherung ab. Verträge einige Versicherer bringen mehr als die anderer. Es empfiehlt sich vorab die Konditionen der unterschiedlichen Unternehmen zu vergleichen, denn der Auszahlungsbetrag ist nicht immer gleich.

Außerdem fallen mit der Stornierung der Police mit einer Laufzeit unter 12 Jahren Steuern auf die bis dahin aufgelaufenen Kapitalerträge an. Bei einem Verkauf gilt dies nicht, da die Steuerpflicht an den Käufer übergeht.

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass für den Verkäufer zumindest der Todesfallschutz erhalten bleibt, wenn auch in geringerem Umfang. Bei einem Todesfall zahlt die Versicherungsgesellschaft die Versicherungssumme an das Unternehmen aus, das die Versicherung gekauft hat. Dieses zieht von der Summe dann die angefallenen Kosten, wie z.B. den Kaufpreis oder die bezahlten Prämien) ab. Der verbleibende Betrag wird dann den Erben ausgezahlt.

Jedoch werden von den Ankäufern von Lebensversicherungen nicht alle Policen angenommen. Vielmehr wird großes Augenmerk auf die Restlaufzeit und den Rückkaufswert der Police gelegt. In der Regel verlangen die Policenkäufer einen Rückkaufswert zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Außerdem sollten etwa ein Drittel der Laufzeit bereits vollendet sein.

Da der Käufer dann auch der neue Versicherungsnehmer ist, kann er den Vertrag genauso behandeln, wie der ursprüngliche Versicherungsnehmer. Es steht ihm also offen, den Vertrag beispielsweise ebenfalls zu verkaufen oder auch zu kündigen. Im Falle einer Kündigung würde auch gleichzeitig der Versicherungsschutz für die ursprünglich versicherte Person erlöschen.
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