30.11. - Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel
Am Schluss eines jeden Jahres enden die Laufzeiten der
Kfz-Versicherungsverträge. Wer zum 1. Januar des kommenden Jahres zu einer anderen
Versicherung wechseln will, der muss bis zum 30.11. seine bisherige Versicherung gekündigt haben. Da der 30. November in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, ist der Eingang der Kündigung zum 1. Dezember ausreichend. Kfz-Versicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Geht bis zum Ablauf der vereinbarten Frist keine Kündigung von Versicherungsnehmer oder Versicherer ein, so verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Die meisten Kfz-Versicherungen beginnen ab dem 1. Januar eines Jahres zu laufen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Versicherungen im allgemeinen drei Monate zum Ablauf des Versicherungszeitraumes. Von dieser Regel macht die Kfz-Versicherung eine Ausnahme. Hier beträgt die Kündigungsfrist nur 1 Monat zum Ende des Versicherungszeitraumes. Aus diesem Grund ist der 30.11. eines jeden Jahres der Stichtag für alle, die ihre
Kfz-Versicherung wechseln wollen.
Wichtig: Der Anbietervergleich Der häufigste Wechselgrund sind günstigere Konditionen bei einem anderen Anbieter. Doch Vorsicht: Bevor man sich nur wegen günstiger Tarife für einen Anbieter entscheidet, gilt es wichtige Punkte zu beachten.
Vor jedem Wechsel sollte der Versicherungsvergleich stehen. Dabei können auch mögliche Sonderrabatte beachtet werden. Steht das Auto in der eigenen Garage oder gehört man einer bestimmten Berufsgruppe an, kann sich das positiv auf die Prämie auswirken. Auch die jährliche Fahrleistung spielt eine Rolle. Allerdings sollte man sich bei der Nutzung von Sonderrabatten sicher sein, dass die festgelegten Bedingungen auch eingehalten werden können. Ansonsten riskiert man eventuell Strafen.
Von einigen Versicherungen wird ein sogenannter "Rabattretter" angeboten. Dieser belohnt Autofahrer, die über lange Zeit unfallfrei fahren. Normalerweise wird der Vertrag nach einem Leistungsfall bei der nächsten Hauptfälligkeit (regelmäßig: 1. Januar) um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen (SF)hochgestuft. Wer lange Zeit unfallfrei fährt und dann dennoch mal einen Unfall hat, erhält als Gegenleistung für seine unfallfreie Zeit weiterhin niedrigere Beiträge. Bei einigen Versicherern sind bis zu drei Versicherungsfälle ohne Beitragserhöhung möglich. So kann man die Einstufung in die günstigste Schadenfreiheitsklasse auch nach einem Schadenfall behalten und durch weiteres unfallfreies Fahren bestätigen.