Spezielle Angebote zum Wechseltermin 

Spezielle Angebote und Sondertarife

Spätestens im Herbst locken die Versicherungen wieder mit speziellen Angeboten und Sondertarifen, um das Interesse der Wechselwilligen zu wecken. Für viele Deutsche ist nach wie vor der Preis das entscheidende Kriterium für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Dementsprechend versuchen die Versicherer über günstige Konditionen neue Kunden zu gewinnen.

1. Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

Ein gängiges Verkaufsargument ist der Verzicht auf die Einrede der (groben) Fahrlässigkeit. Wer etwa einen Unfall verursacht, weil er z.B. gerade nach seinem heruntergefallenen Handy greift oder eine rote Ampel übersehen hat, bekommt den Schaden an seinem Wagen dennoch ersetzt. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht, wenn Alkohol und Drogen im Spiel sind oder wenn der Diebstahl des Fahrzeugs fahrlässig verursacht wurde (z.B. Schlüssel stecken lassen). 

2. Rabattretter

Von einigen Versicherungen wird ein sogenannter "Rabattretter" angeboten. Dieser belohnt Autofahrer, die über lange Zeit unfallfrei fahren. Normalerweise wird der Vertrag nach einem Leistungsfall bei der nächsten Hauptfälligkeit (regelmäßig: 1. Januar) um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen (SF)hochgestuft. Wer lange Zeit unfallfrei fährt und dann dennoch mal einen Unfall hat, erhält als Gegenleistung für seine unfallfreie Zeit weiterhin niedrigere Beiträge. Bei einigen Versicherern sind bis zu drei Versicherungsfälle ohne Beitragserhöhung möglich. So kann man die Einstufung in die günstigste Schadenfreiheitsklasse auch nach einem Schadenfall behalten und durch weiteres unfallfreies Fahren bestätigen.

3. Fallende Selbstbeteiligung

Ähnlich wie der bereits erwähnte Rabattretter funktioniert die fallende Selbstbeteiligung. Hier fällt mit jedem unfallfreien Jahr die Selbstbeteiligung um 50 Euro. Im Schadenfall wird der erarbeitete Rabatt dann einmalig auf die Selbstbeteiligung angerechnet. Der Rabatt muss dann allerdings wieder von Neuem durch unfallfreies Fahren erspart werden.

4. Schadstoffarmut bringt Rabatt

Wer ein besonders schadstoffarmes Auto fährt, sollte nach Tarifen schauen, die das belohnen. Manche Versicherer bieten in Tarife mit Beitragsnachlass für klimaschonende Autos an.

5. Längere Neupreisentschädigung

In der Kasko erhöhen einige Versicherer eine Neupreisentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden auf 18 Monate ab dem Tag der Erstzulassung.

6. Schutz vor Marderbissen

Mit der Entschädigung bei Schäden durch Marderbisse werben Kfz-Versicherer gern um Kunden. Hier können die Angebote der Versicherer sich stark unterscheiden.

7. Erweiterte Wildschadensklausel

Bei Überlandfahrten kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Auto und Wild. Sind Kollisionen mit Rehen oder Wildschweinen in der Regel durch die Kfz-Versicherung abgedeckt, ködern einige Versicherer mit erweiterten Wildschadensklauseln. Da sind dann auch Schäden nach Zusammenstößen mit Rindern oder Pferden versichert. Ob sich das lohnt, muss jeder Autofahrer selbst entscheiden.

8. Sondertarife für Akademiker

Sondertarife für Studenten und Akademiker sind ebenfalls beliebte Verkaufsargumente der Assekuranzen. So gelten vergünstigte Beiträge für Versicherte, die derzeit an einer Hochschule oder einer Berufsakademie immatrikuliert sind sowie für Personen mit einer abgeschlossenen akademischen Ausbildung.

9. Rabatt bei Werkstattbindung

Viele Versicherer versprechen einen Preisnachlass, wenn eventuelle Schäden in bestimmten Werkstätten repariert werden. Im Zusammenhang mit der Werkstattbindung wird auch vielfach eine verlängerte Garantiezeit für die Reparatur (bspw. 5 Jahre) gewährt.

Insbesondere Neuwagenkäufer sollten aber bei Tarifen mit eingeschränkter Werkstattwahl genauer hinschauen. Sie müssen nach Schäden eine Vertragswerkstatt des Herstellers ansteuern, sonst erlischt die Herstellergarantie. Das dürfte schwerer wiegen als ein Rabattt beim Versicherungstarif. Bei Tarifen mit eingeschränkter Werkstattwahl sollten sich Versicherte vorher eine Liste mit den Werkstätten geben lassen.

10. Selbstbeteiligung kann sparen helfen

Einige Versicherer empfehlen Policen mit hoher Selbstbeteiligung. Die Prämien seien deutlich günstiger und die hohe Selbstbeteiligung fungiere quasi als Rabattretter, da man durch seltenere Schadenmeldungen nicht in schlechtere Schadenfreiheitsklassen abrutsche. Eine höhere Selbstbeteiligung kann vor allem bei Wenigfahrern von Vorteil sein.

Wer eine hohe Selbstbeteiligung in Kauf nimmt, sollte sich jedoch genau überlegen, ob die Ersparnis nicht gleich beim ersten Bagatellschaden wieder dahin ist. Die eingesparten Beiträge sollten in relativ kurzer Zeit das Mehr an Selbstbeteiligung ausgeglichen haben, damit sich der Abschluss mit einer hohen Selbstbeteiligung lohnt.

11. Vergünstigungen bei begleitetem Fahren

Einige Versicherer unterstützen das begleitete Fahren im Zuge des Führerscheins mit 17. Eltern, deren Sprösslinge am begleiteten Fahren teilnehmen, müssen dies zwar melden. Dadurch erhöhr sich aber der Beitrag nicht. Außerdem winkt ein Rabatt, wenn der Junior nach Abschluss der Begleitphase einen eigenen Tarif bei dem betreffenden Versicherer abschließt.

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