Kfz-Versicherungswechsel


Nicht nur Prämienhöhe entscheidend

Bei einem Vergleich der Anbieter sollte nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend sein. Bei den Kaskoversicherungen sollte jeder zunächst das persönliche Sicherheitsbedürfnis prüfen, aber auch die Wahrscheinlichkeit, mit der bestimmte Schäden auftreten könnten. Der berühmte "Marderbiss" etwa wird Fahrzeuge am Stadtrand oder auf dem Lande sicher häufiger heimsuchen als solche in einer innerstädtischen Tiefgarage. Ein weiteres Beispiel ist die Insassenversicherung: Wer ausschließlich allein mit dem Auto unterwegs ist, kann auf sie verzichten.

Auch die Versicherungsbedingungen müssen genau geprüft werden. Sonderrabatte werden nicht bei allen Gesellschaften oder auch nicht im selben Umfang gewährt.

Bevor man die Versicherung wechselt, sollte man prüfen, ob der andere Anbieter einen auch ohne Einschränkungen aufnimmt. Bei einer Kfz-Versicherung wird fast immer nach eventuellen Vorschäden der letzten zwei bis zehn Jahre gefragt. Kam es in dieser Zeit sehr oft zu teuren Schäden, kann es sein, dass die neue Versicherung den Antrag komplett ablehnt.

Die günstigsten Anbieter sind meistens die Direktversicherungen, da sie auf ein kostenintensives Filialnetz verzichten können. Beachten sollte man deshalb, dass Direktversicherungen keinen ständigen Berater zur Verfügung stellen, sondern nur über Internet oder eine Telefon-Hotline zu erreichen sind. Vor einem eventuellen Wechsel sollte jeder für sich selbst klären, ob er auf eine individuelle Beratung und einen persönlichen Ansprechpartner verzichten kann.


Tuning-Maßnahmen melden

AutotuningWer sein Fahrzeug mit sogenannten Tuning-Maßnahmen aufmotzt, sollte die Maßnahmen auch der Kfz-Versicherung melden. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hin. Wird dies versäumt, ist der Schutz der Kaskoversicherung weg und der Tuning-Spaß kann bei einem Unfall schnell zu einem teuren Vergnügen werden. In der Regel bleibt der Autobesitzer dann auf den Kosten sitzen.

Die Versicherer werten die Unterlassung der Meldung über bauliche Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine "Obliegenheitsverletzung", für die es im Fall des Falles keine Entschuldigung gibt. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Wer sicher gehen will, sollte sich vor einer geplanten Umrüstaktion Rat bei einem Sachverständigen einholen, rät der GTÜ. So werden unnötige Kosten und Stress vermieden.

Foto: © ExQuisine XS/FOTOLIA, © Espana-Elke/PIXELIO

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