Im neuen Jahr müssen sich alle Bürger auf weitreichende Änderungen einstellen. So sind beispielsweise Erträge aus Kapitallebensversicherungen nur noch steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wird. Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung, wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und mindestens zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden.
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