Einkünfte aus Kapitalvermögen


Euroscheine und -münzen, TaschenrechnerEinkünfte aus Kapitalvermögen musste der Steuerzahler bis 2008 über die Anlage KAP versteuern. Zum 1. Januar 2009 übernahm die Abgeltungssteuer. Der Durchschnittssparer wird die Anlage KAP seither kaum benötigen. 

einkünfte aus Kapitalvermögen sind gem. § 20 EStG

  • Gewinnanteile (Dividenden),
  • Ausbeuten und
  • sonstige Bezüge aus Aktien,
  • Gewinnanteile von Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • Einnahmen aus der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einem Handelsgewerbe,
  • Zinsen aus Sparanteilen,
  • Hypotheken und Grundschulden.

Hierzu zählen auch Erlöse aus der Veräußerung von

  • Dividendenscheinen,
  • Zinsscheinen,
  • Genussrechten und
  • Schuldverschreibungen.

Wenn Einnahmen hieraus jedoch den Gewinneinkunftsarten oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind, sind sie vorrangig bei diesen Einkünften zu erfassen. Um bei Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuern zu sparen, sollten Sparer auf Freistellungsanträge achten.  

Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP

So ganz ist die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP noch nicht erloschen.  Grundsätzlich sind alle Steuerzahler verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen, wenn sie Kapitalerträge erzielt haben, die nicht von der Abgeltungssteuer erfasst werden.

Beispiel: Sie haben einem befreundeten Ehepaar privat das Geld zum Bau eines Eigenheims geliehen. Die Zinsgewinne aus diesem Geschäft gehören in die Anlage KAP.

Die Anlage KAP muss eingereicht werden, wenn

  • Zinsgewinne aus privaten Darlehen oder
  • Zinsgewinne aus Geldanlagen im Ausland erzielt wurden,
  • Kirchensteuer auf Kapitalerträge einbehalten wurde, der Steuerzahler aber krichensteuerpflichtig ist.

Die Abgabe der Anlage KAP kann auch für Steuerzahler sinnvoll sein, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Mit der Anlage KAP kann der Steuerzahler

  • die Günstigerprüfung durch das Finanzamt beantragen oder
  • den Steuereinbehalt durch die Abgeltungssteuer noch einmal prüfen lassen möchte.

 

 

 

 

 

 

 

 



Foto: © TommyS/PIXELIO
Tags
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