Einkünfte aus Kapitalvermögen musste der Steuerzahler bis 2008 über die Anlage KAP versteuern. Zum 1. Januar 2009 übernahm die Abgeltungssteuer. Der Durchschnittssparer wird die Anlage KAP seither kaum benötigen.
einkünfte aus Kapitalvermögen sind gem. § 20 EStG
Hierzu zählen auch Erlöse aus der Veräußerung von
Wenn Einnahmen hieraus jedoch den Gewinneinkunftsarten oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind, sind sie vorrangig bei diesen Einkünften zu erfassen. Um bei Einkünfte aus Kapitalvermögen Steuern zu sparen, sollten Sparer auf Freistellungsanträge achten.
Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP
So ganz ist die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP noch nicht erloschen. Grundsätzlich sind alle Steuerzahler verpflichtet, die Anlage KAP auszufüllen, wenn sie Kapitalerträge erzielt haben, die nicht von der Abgeltungssteuer erfasst werden. Die Anlage KAP muss eingereicht werden, wenn Die Abgabe der Anlage KAP kann auch für Steuerzahler sinnvoll sein, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind. Mit der Anlage KAP kann der SteuerzahlerBeispiel: Sie haben einem befreundeten Ehepaar privat das Geld zum Bau eines Eigenheims geliehen. Die Zinsgewinne aus diesem Geschäft gehören in die Anlage KAP.
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