Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von "unbeweglichem Vermögen. Insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)" sowie "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen."
Im Einzelnen fallen folgende Einnahmen darunter:
Diese Einkünfte werden in den Steuerformularen in der Anlage V eingetragen. Hier gilt auch das Subsidiaritätsprinzip, wonach diese Einkünfte vorrangig den Gewinneinkunftsarten zuzurechnen sind, wenn diese hierzu zählen.
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