Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung


Haus aus BauklötzenEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von "unbeweglichem Vermögen. Insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)" sowie "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen."

Im Einzelnen fallen folgende Einnahmen darunter:

  • Mieteinnahmen für Wohnungen und einzelne Räume
  • Mieteinnahmen für Garagen und Stellplätze
  • Mieteinnahmen für Reklameflächen, Automatenstellflächen
  • Mieteinnahmen für unbebaute Grundstücke
  • Nebenkosten und Umlagen, die vom Mieter bezahlt werden
  • Mietvorauszahlungen, Mieterzuschüsse, Baukostenzuschüsse
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen
  • Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den
  • Erhaltungsaufwendungen sowie Aufwendungszuschüsse
  • Rückerstattung von in Vorjahren abgezogenen
  • Werbungskosten
  • Nutzungsentschädigungen, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Miet- oder Pachteinnahmen gezahlt werden
  • Entgelte für die Bestellung von Nutzungsrechnten
  • Einnahmen aus der Überlassung von Grundstücken zur Ausbeutung von Bodenschätzen

Diese Einkünfte werden in den Steuerformularen in der Anlage V eingetragen. Hier gilt auch das Subsidiaritätsprinzip, wonach diese Einkünfte vorrangig den Gewinneinkunftsarten zuzurechnen sind, wenn diese hierzu zählen.

 

 



Foto: © Rainer Sturm/PIXELIO
Tags
Einkommen Arbeitnehmer, Steuererklärung machen, Einkommensteuer Anlage, Einkommensteuer Erklärung, Steuerformulare, Steuer sparen, Steuerformular Anlage V
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