Steuerpflichtigkeit 

 


Steuerpflichtigkeit

Bevor man mit dem Ausfüllen der Einkommensteuer-Vordrucke beginnt, ist es wichtig zu wissen, ob man überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich für den "unbeschränkt Steuerpflichtigen" aus dem Einkommensteuergesetz (EstG) und bezieht sich auf das Einkommen, das er im vergangenen Kalenderjahr, dem sogenannten Veranlagungszeitraum bezogen hat.

Eine unbeschränkte Steuerpflicht besteht für denjenigen, der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ist dies der Fall, besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung dann, wenn Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Mutterschutzgeld ) von mehr als 410 Euro bezogen wurden. Die Steuerfreistellung des Existenzminimums erfolgt im Wesentlichen über den Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer anfällt. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2016 beträgt für Alleinstehende 8.652,00 für zusammen veranlagte Ehegatten 17.304,00 Euro.

 

Nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen beispielsweise Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit. Zwar gehört auch der in Deutschland lebende Arbeitnehmer zum Personenkreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen, jedoch wurde dessen Steuer ja bereits in Form der Lohnsteuer abgeführt. Somit ist er grundsätzlich von der Pflicht befreit, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Eine Veranlagung erfolgt jedoch ferner, wenn alle Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und diese die Lohnsteuerkombination III/V gewählt haben. Unter bestimmten Umständen besteht diese Verpflichtung jedoch auch für den Arbeitnehmer. Insbesondere dann, wenn sich im Veranlagungszeitraum steuerrelevante Merkmale bei ihm verändert haben, wie z.B. sein Familienstand oder wenn er Einkünfte von mehreren Arbeitgebern erhält.

Besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, kann es vorteilhaft sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Die gilt besonders dann, wenn eine Tätigkeit nicht das ganze Jahr ausgeübt worden ist. Aber auch bei einer ganzjährigen Tätigkeit ist die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll, wenn die Werbungskosten oder Sonderausgaben über die jeweiligen Pauschbeträge hinausgehen.

 

 

 

 



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