Wie geplant können Finanzämter und Sozialbehörden ab dem 1. April 2005 auf die Bankdaten der Bürger zugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen die neue Praxis abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus, da das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Träte das Gesetz nicht wie geplant in Kraft bestünde das Risiko von Vollzugsdefiziten im Steuer- und Sozialrecht, so das Gericht. Weiter begründen die Richter die Ablehnung des Eilantrags damit, dass bei hinreichenden Anlass schon bisher Kontostände und -bewegungen verlangt werden können, dazu aber bekannt sein muss bei welchen Kreditinstituten der Steuerpflichtige Konten unterhält.
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