Start des Sperr-Notruf 116 116 

 


Start des Sperr-Notruf 116 116

Am 1. Juli 2005 wird erstmals eine bundesweit einheitliche Notrufnummer zum Sperren von Karten und elektronischen Medien an den Start gehen. Damit könnte eigentlich jeder, der eine ec- oder Kreditkarte, ein Online-Konto oder ein Mobiltelefon besitzt, diese über eine einzige Nummer sperren lassen. Da sich jedoch noch nicht viele Unternehmen dem neuen Notruf angeschlossen haben, wird man wohl weiterhin die einzelnen Servicenummern der Anbieter im Hinterkopf behalten müssen. Bisher haben sich nur die Sparkassen-Finanzgruppe, der Kreditkartenbetreiber American Express und die Volksbanken Raiffeisenbanken dazu entschlossen, ihren Kunden diesen Service anzubieten. 

Was kann ich sperren lassen?

Die recht leicht zu merkende Telefonnummer 116 116 ist die weltweit erste einheitliche Sperrnummer. Sperrbare Medien sind u.a. ec- und Debitkarten, Kreditkarten, Online-Konten, Mobile Banking, digitale Signaturen, e-Mail-Accounts, SIM-Karten, Kundenkarten und Mitarbeiterausweise. Wer also beispielsweise sein Portemonnaie verliert, kann mit einem Anruf beim Sperr-Notruf alle in der Geldbörse befindlichen Karten sperren lassen.

Man erreicht dort einen Call-Center-Mitarbeiter, der dann zusammen mit dem Anrufer den Herausgeber der zu sperrenden Karten ermittelt. Der Anrufer wird daraufhin mit der zuständigen Bank verbunden. Dort muss sich der Anrufer dann anhand der dort gespeicherten Kundendaten legitimieren, um die Karten sperren zu lassen. Abgefragt werden in der Vermittlungsstelle der Name des Kreditinstitutes und die Kontonummer.

Bei der Bank muss man dann noch zusätzlich die Kartenart und die Kartennummer bzw. den aufgedruckten Namen angeben. Dadurch, dass die Vermittlungsstelle selbst keine Sperrungen vornimmt, soll ein Missbrauch ausgeschlossen werden. Eine vorherige Registrierung der persönlichen Daten ist nicht erforderlich. 

Rund um die Uhr und auch aus dem Ausland erreichbar

Der Sperr-Notruf ist deutschlandweit rund um die Uhr kostenlos erreichbar. Bei einem Anruf aus dem Ausland fallen Gebühren an. Dabei muss vor der eigentlichen Rufnummer 116 116 die Landesvorwahl von Deutschland (+49) gewählt werden. Eine hundertprozentige Erreichbarkeit des Notrufs aus dem Ausland kann allerdings noch nicht gewährleistet werden. Deshalb wird in der Anfangsphase noch zur Nummer +49 30 4050 4050 für eine notwendige Sperrung geraten.

Für Sprach- und Hörgeschädigte wird der Sperr-Notruf per Fax zu erreichen sein. Später soll noch die Sperr-Vermittlung über das Internet angeboten werden. Dabei kann man dann unter der Internetadresse www.sperr-notruf.de die zu sperrenden Medien per Mausklick auswählen. Danach wird man über eine individuelle, gebührenfreie Rufnummer mit dem zuständigen Herausgeber verbunden. Eine Sperr-Vermittlung via SMS oder E-Mail wird aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein. 

Kosten für Verbraucher und die Unternehmen

Für den Verbraucher ist die Nutzung der Sperrnummer kostenlos. Unternehmen, die sich dem Notruf anschließen, zahlen pro Kartensperrung 1,60 Euro zuzüglich der Telefongebühren zum Sperr-Call-Center von ca. 0,09 Cent/Minute und der Mehrwertsteuer an den Betreiber der Notrufnummer, die Sperr-Notruf 116 116 GmbH. Es kann aber durchaus sein, dass die Unternehmen sich die anfallenden Kosten über die regulären Kartengebühren wieder zurückholen.

 

 

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