Fondsgebundene Lebensversicherung 


Altersvorsorge und Versicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ist eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und der Anlage eines bestimmten Anteils der Versicherungsbeiträge in Investmentfonds als Altersvorsorge. Die eingezahlten Beiträge werden von Kapitalgesellschaften verwaltet und von ihnen für den Versicherten berechnet. Die Erträge aus den Fonds fließen dann an den Versicherten.

Seit 2005 unterliegt die FLV der Besteuerung. Und zwar muss die Hälfte der Erträge bei einer Anlagedauer von zwölf Jahren auch versteuert werden, wenn der Versicherte bei Auszahlung bereits über 60 Jahre alt ist.

Die Auszahlung erfolgt im Erlebensfall am Ende der Versicherungslaufzeit. Sollte der Versicherte vor Ablauf der Frist versterben, erhalten die Hinterbliebenen die Leistungen der Risiko-Lebensversicherung oder - falls er zu diesem Zeitpunkt höher sein sollte - den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. 

Höheres Risiko

Wie beim üblichen Fondssparen kann der Ertrag reichlich ausfallen oder kläglich. Kursverluste müssen mit einkalkuliert werden, es gibt hier also keine garantierte Mindestrendite wie bei der Kapital-Lebensversicherung. Gewinn oder Verlust hängt mit von der Risikobereitschaft des Anlegers ab. Bei der Wahl der Fonds sind die Anleger jedoch einigermaßen flexibel. Ein kostenloser Wechsel innerhalb eines Jahres oder eine Änderung der Fondsaufteilung ist in der Regel bei jeder Versicherung enthalten.

Zwei Modelle sind möglich. Entweder man kümmert sich selber um die Anlage und beobachtet den Markt regelmäßig. Oder man überlässt das Anlegen einer Kapitalgesellschaft, die von der Versicherung vorgeschlagen ist. Diese Form der FLV bieten einige Versicherungen an. Der Vorteil liegt auf der Hand. Denn im ersten Fall verlangt Fondssparen ein höheres Maß an Aufmerksamkeit gegenüber der Marktentwicklung, um den Fonds eventuell rasch umschichten zu können. Nach Ansicht von Experten lassen es viele Anleger von Fondspolicen aber gerade daran fehlen. Sie warten die Entwicklung, wie bei anderen Formen der Alterabsicherung, einfach ab und rechnen mit gesichertem Gewinn. Die bequeme zweite Variante entbindet zwar von der ständigen Informationspflicht. Einträgliche Gewinne sind deswegen aber nicht unbedingt garantiert.

Wie bei den Kapital-Lebensversicherungen profitieren auch bei den FLV zuerst die Versicherungen, bzw. die Vertreter von den Abschlüssen, indem ein großer Betrag in deren Provision fließt. Das macht sich im Falle einer Kündigung der Lebensversicherung bemerkbar. Bei frühzeitiger Kündigung ist diese Versicherungsform häufig ein Verlustgeschäft. Einen weiteren Nachteil hat die Stiftung Warentest errechnet. Da die Verwaltungsgebühren der Versicherer auch noch zu Buche schlagen, fällt die Rendite im Schnitt um 1,5 bis 2,5 Prozentpunkte niedriger aus als bei einer direkten Investition in den entsprechenden Fonds. 

Für wen zahlt es sich aus

Die FLV mag also interessant sein, wenn man eine Familie absichern und mit eventuell auch geringem Gewinn von Fondsanteilen profitieren will. Für Alleinstehende macht die Fondsgebundene Lebensversicherung wenig Sinn. Auch wer mitverfolgen will, wie sich sein Geld mehrt, kann auf andere Anlageformen umsteigen. Als Geldanlage ist sie nach Ansicht von Verbraucherverbänden nur mäßig attraktiv und in Kombination mit einer Risikolebensversicherung deshalb nur bedingt empfehlenswert.

Sinnvoller ist es, beides, Versicherung und Anlage, getrennt abzuschließen und in einen Fonds zu investieren, der nachweislich über Jahre gute Renditen erzielt hat.

Foto: © bilderbox/FOTOLIA

(Stand August 2005)
 

 

 

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