Versicherung: Tipps für Azubis


Diese Versicherungen sind nicht immer sinnvoll!

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an allem ab, das sich in der Wohnung befindet. Während der ersten Berufsausbildung kann der Azubi seine Besitztümer in der Regel noch über die Hausratversicherung der Eltern versichern. Der Versicherung muss der neue Haushalt gemeldet werden. Außerdem wird die Versicherung einen Ausbildungsnachweis verlangen.

Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsanfänger außer seiner Ausbildungsvergütung oder Bafög keine weiteren Einkünfte hat. Einige Versicherungen schränken die Deckung für Schäden am Ausbildungsort ein. Hier sollten Azubis gemeinsam mit den Eltern den Hausratversicherungsvertrag prüfen: 

  • Bietet der Versicherer eine solche Mitversicherung über die Eltern an?
  • Leistet er vollständigen Ersatz für alle Schäden, auch am Ausbildungsort?
Kommt eine Mitversicherung nicht in Frage, kann man über eine eigene Hausratversicherung nachdenken. Vorher sollte man sich jedoch gründlich überlegen, wieviel der eigene Besitz wert ist und ob der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt. Die Hausratversicherung zählt nicht zu den unentbehrlichen Versicherungen für junge Menschen in der Ausbildung.

Unfallversicherung

Wer beispielsweise riskante Hobbys oder Sportarten betreibt, kann über eine Unfallversicherung nachdenken. Diese deckt die Kosten von Unfällen in der Freizeit ab und zahlt, wenn man wegen eines Unfalls Invalide wird.

Die Höhe der Auszahlung kann nach den eigenen Vorstellungen vereinbart werden. Dabei gilt die Faustregel: Monatsbedarf x 200. Wer also monatlich 1.000 Euro braucht, sollte den Vertrag mit einer Versicherungssumme über 200.000 Euro abschließen. Der Unfallschutz lässt sich durch Leistungen wie z. B. Zahlung bei Todesfall, monatliche Unfallrente, Lohnausfallgeld oder Krankenhaustagegeld ergänzen.

Auf dem Weg zur Arbeit ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Eine Unfallversicherung nur wegen des Wegerisikos zur Arbeit abzuschließen, ist also unnötig. Hat man bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die einen ausreichenden Invaliditätsschutz garantiert, ist eine Unfallversicherung ebenfalls überflüssig. Darüber hinaus sollte man zuerst seine Unfallrisiken und seinen Sicherheitsbedarf ermitteln. Daraus lässt sich ersehen, ob eine Unfallversicherung wirklich notwendig ist. Beachten sollte man auch, dass der Leistungsbereich einer Unfallversicherung sehr eingeschränkt ist, da sie ausschließlich bei Invalidität durch Unfall greift. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte deshalb immer erste Wahl sein, da diese beide Bereiche vollständig abdeckt.

Rechtschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt mögliche Kosten im Falle eines Rechtsstreites ab. Dies sind hauptsächlich die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch die Kosten des Gegners, wenn man den Prozess verliert.

Eine Rechtsschutzversicherung können sich Auszubildende sparen. Natürlich können auch sie in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Sie gehören aber keiner besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe an. Im Hinblick auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten sollte beachtet werden, dass in erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht jede Partei die eigenen Kosten trägt, egal wie das Verfahren ausgeht.

Wenn die Eltern eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sind Auszubildende in der Regel bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres mitversichert.

 

Fotos: © Rainer Sturm/PIXELIO, Artem Shcherbakov/FOTOLIA



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