| 30. September - Kündigungstermin für Versicherungen? |
| Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, bei Kfz-Versicherung 1 Monat |
Die Kündigungsfristen sind vorwiegend in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens geregelt. Viele Versicherer haben die Musterregelung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) übernommen. Nach dieser Regelung muss ein Versicherungsvertrag drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Ausnahme bildet die Kfz-Versicherung. Hier beträgt die Frist ein Monat.
|