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Kommentar: Die Steuerreform


 
 Die Steuerreform - Verbesserung des Bestehenden?
von RA u. StB Marco Lemper

Reform - ein Wort lateinisch-französischer Abstammung, das "Umgestaltung, Neuordnung", vor allem aber eine "Verbesserung des Bestehenden" bedeutet. Dies lässt sich leicht auf das deutsche Steuersystem übertragen: Die Steuerpolitik hat danach die Daueraufgabe, das Steuersystem zu reformieren, denn sie ist beständig mit der "Verbesserung des Bestehenden" befasst.

Die Programme der großen Parteien haben dabei ein gemeinsames Ziel: die Vereinfachung des Steuerrechts. Aber was genau verstehen die jeweiligen Parteiprogramme unter einer Vereinfachung bzw. einer dazu nötigen Steuerreform? Was kommt auf die Bürger zu, worauf haben sie sich zukünftig einzustellen?


Von Giftlisten und Bierdeckeln
Immer wieder war in den vergangenen Wochen die Rede von Giftlisten, Bierdeckeln, Einheits-, Eingangs- und Spitzensteuersätzen, ohne dass eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den dahinter stehenden Ideen stattgefunden hat. Oftmals beschränkte sich die Berichterstattung auf einzelne Schlagworte, sodass ganze Reformwerke auf wenige Worte zusammenschrumpfen mussten. Gelitten hat darunter sicherlich auch der feste Glaube an eine wirkliche Steuerreform, wie sie von (fast) allen Seiten gewollt ist.

Am ehesten besteht dabei Einigkeit im Hinblick auf eine umzusetzende Unternehmenssteuerreform. Hier haben sich SPD und CDU bereits vor Monaten auf wesentliche Punkte einigen können, wonach für Kapitalgesellschaften der Steuersatz bei gleichzeitigem Abbau von Steuerschlupflöchern sinken soll. Eine große Reform ist darin aber nicht zu sehen, da lediglich einzelne Punkte herausgegriffen werden, ohne das System als solches zu ändern. Es darf gleichzeitig bezweifelt werden, dass im Rahmen der Unternehmensbesteuerung eine wirkliche Vereinfachung möglich ist. Die Kompliziertheit ökonomischer Verhältnisse schlägt sich vielmehr notwendig auch in der Besteuerung nieder. Eine halbherzige Reduzierung gesetzlicher Vorschriften führt regelmäßig zur "Erfindung" neuer Steuersparmodelle.

Anders kann es aussehen auf der Ebene der Einkommensteuer, der "Königin unter den Steuern", wie sie auch gerne genannt wird. Hier gibt es durchaus Ansätze zur Vereinfachung, die erfolgreich umgesetzt werden können. Der berühmte Bierdeckel ist aber auch hier eher als Symbol denn als ein anzustrebendes Ziel zu sehen. Berücksichtigt werden muss dabei die Tatsache, dass eine Vereinfachung allein nicht genügt, um das derzeit angespannte Verhältnis der Bürger zu "ihrem" Steuersystem zu verbessern. Neben der Steuervereinfachung dürfen die bereits angesprochene Steuergerechtigkeit, die Vollzugseffizienz und der Einführungsaufwand (aus Sicht der Finanzverwaltung) nicht aus den Augen verloren werden.


Subventionen konsequent streichen
Auf einen Nenner reduziert lassen sich die wesentlichen Reformprogramme damit zusammenfassen, dass Steuervergünstigungen, steuerliche Sonderregelungen und Subventionen weitestgehend gestrichen werden müssen. In diesen Zusammenhang gehört auch die Eindämmung des politischen Einflusses von Sonderinteressen, denn gerade hierin sind die Hauptursachen für das komplizierte Steuerrecht zu sehen. Wenn die Interessenvertreter verschiedenster Gruppen versuchen, immer neue Ausnahmeregelungen und Vergünstigungen für sich und ihre Mitglieder durchzusetzen, führt dies unweigerlich zu einem Konglomerat von Sondertatbeständen und Ausnahmeregelungen.

Mit der Streichung von Ausnahmeregelungen wird das System einfacher. Die Schaffung eines gerechten Systems ist aber weitaus schwieriger, da es eine Unzahl von Vorstellungen darüber gibt, was Gerechtigkeit bedeutet. Ein Einheitssteuersatz (Modell Kirchhof) ist nicht unbedingt förderlich bei der Verfolgung des Ziels, wonach jeder Staatsbürger nach seinen Kräften zu einem gemeinsamen Zweck beitragen soll. Die Absenkung von Eingangs- und Spitzensteuersatz von 15 auf 12 Prozent bzw. von 42 auf 39 Prozent (Modell CDU) weist eher in eine zukunftsfähige Richtung. Die Finanzierbarkeit eines solchen "Steuergeschenks" muss vorher aber unbedingt geklärt werden.

Die Belastung von Spitzenverdienern mit einer Zusatzsteuer von drei Prozentpunkten auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent (Modell SPD und Grüne) könnte auch als Umsetzung des Neidfaktors und Strafe angesehen werden, obwohl in Deutschland Erfolg doch auch wieder vermehrt belohnt werden soll. Die Einführung eines Drei-Stufen-Modells mit 15, 25 und 35 Prozent (Modell FDP) hat neben der fraglichen Finanzierbarkeit auch den Nachteil, dass es in den jeweiligen Grenzbereichen zu starken und daher eher ungerechten Verschiebungen kommt.


Gerechtigkeit durch stufenlos ansteigenden Steuersatz
Das derzeit gültige Tarifsystem mit einem mehr oder weniger stufenlos ansteigenden Steuersatz dient noch am ehesten dem Kriterium der Gerechtigkeit, da in diesem Punkt tatsächlich die individuelle Leistungsfähigkeit herangezogen wird. Um diese Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sowohl einfach als auch gerecht zu machen, müssen Ausnahmeregelungen konsequent und umfassend gestrichen werden. Nur wenn alle Bürger von dieser "Lichtung im Steuerdschungel" profitieren, kann der Einzelne gewiss sein, dass er mit seinem persönlichen Beitrag nicht die Steuern des Mitbürgers mitbezahlt. Dies erhöht die Akzeptanz des Steuersystems deutlich.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass Reformvorhaben gerade jetzt beste Chancen auf ihre Umsetzbarkeit haben. Die beiden großen Parteien sind zumindest in diesem Punkt dauerhaft zur sachdienlichen Zusammenarbeit aufgerufen.

Es bleibt zu hoffen, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung für das Gelingen des Steuerreformprojektes bewusst sind. Die Erwartungen sollten aber dennoch nicht in unerreichbaren Höhen angesiedelt werden, wie das abschließende Gedicht von Christian Morgenstern beschreibt:

Zwei Steuern flogen weit, so weit -
und suchten die Gerechtigkeit!
Uns allen sei`s zu gönnen.
In dessen rechte Seltsamkeit,
dass Steuern fliegen können!


Diplom-Finanzwirt
Marco Lemper
Rechtsanwalt u. Steuerberater
in Bergheim/Rhein-Erft-Kreis
Lemper@gmx.net

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