| Steuererklärung 2005 |
| Auch wer nicht verpflichtet ist, sollte sich erklären |
Wer festgestellt hat, dass er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, oder wer freiwillig eine Erklärung abgeben möchte, muss die Termine beachten, an denen die Unterlagen spätestens beim Finanzamt sein müssen. Wer die Erklärung selbst abgibt, hat bis zum 31. Mai des Jahres Zeit. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater abgegeben, sollte sie spätestens am 30. September beim Finanzamt sein. Bei einer freiwilligen Abgabe ist der letzte Termin der 31.12. des für die Erklärung maßgeblichen Folgejahres, für 2005 also der 31.12.2007. | Änderungen beim Sonderausgabenabzug beachten |
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