| Überweisungen ins Ausland |
| Überweisung innerhalb der EU |
Innerhalb der Europäischen Union (EU) wurden die Kosten für die Überweisung zum 1. Juli 2003 erheblich gesenkt. Grund hierfür ist die EU-Verordnung mit der Nummer 2560/2001. In Artikel 3 dieser Vorschrift steht, dass Kreditinstitute seit dem 01.07.2003 für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union ihren Kunden lediglich die Gebühren in Rechnung stellen dürfen, die sie für Überweisungen im Inland kassieren. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Überweisungen in die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Der EWR besteht aus den 25 EU-Mitgliedsstaaten und den Ländern Norwegen, Liechtenstein und Island. | Laufzeit und Haftung |
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