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Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzliche Rentenversicherung
2. Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung
3. Rentenbeginn und Antrag
4. Rentenberechnung und Höhe
Gesetzliche Rentenversicherung
Ab wann kann die gesetzliche Rente bezogen werden?
Einen Anspruch auf die gesetzliche Rente hat immer nur der Versicherte selbst. Dazu muss er ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben und eine bestimmte Zeit (so genannte festgelegte Wartezeiten) versichert gewesen sein. Dazu zählen Monate, für die der Versicherte Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder freiwillige Beiträge gezahlt hat. Zeiten der Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erhöhen den Kontostand ebenfalls. Welche Wartezeit insgesamt notwendig ist, hängt davon ab, wann der Versicherte in Rente gehen will.
Das grundsätzliche Rentenalter für eine Altersrente liegt bei 65 Jahren. Jeder, der fünf Beitragsjahre nachweisen kann, erhält die gesetzliche Rente in voller Höhe, die so genannte Regelaltersgrenze. Wer besondere persönliche oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt, kann auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Dabei kommt es dann jedoch zu einer prozentualen Kürzung der Rente.
Wer mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres die "Altersrente für langjährig Versicherte" beziehen. Allerdings müssen alle, die nach 1936 geboren worden sind, dabei jährlich einen Abschlag von 7,2 Prozent in Kauf nehmen. 18 Prozent Abzüge sind es für denjenigen, der mit 60 in den Ruhestand will, das sind nur noch 82 Prozent der eigentlichen Rente. Das Renteneintrittsalter mit 60 Jahren gilt nur noch für Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und mindestens eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen. Zudem müssen nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge einbezahlt worden sein.
Es gibt aber eine Vielzahl an zusätzlichen Regelungen. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Wartezeit von 35 Jahren erhalten Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige eine Altersrente, wenn sie bei Rentenbeginn als Schwerbehinderter berufs- oder erwerbsunfähig sind. Eine weitere Ausnahmeregelung stellen Bergleute dar. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Wartezeit von 25 Jahren haben Bergleute Anspruch auf die Altersrente.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten Personen mit Vollendung des 60. Lebensjahres, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und bei eine Wartezeit von 15 Jahren haben. Wobei in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn mindestens acht Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein müssen. Außerdem müssen sie ab 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos gewesen sein oder eine sogenanntes Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer erhalten bzw. 24 Monate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben.
Wie beantrage ich meine gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rente muss auf jeden Fall beantragt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt die Möglichkeit zu einer Geschäftsstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder einer Landesversicherungsanstalt (LVA) zu gehen. Die Mitarbeiter bieten eine kostenlose beratung, klären welche Unterlagen benötigt werden und füllen mit den Antragstellern gemeinsam den umfangreichen Antrag aus.
Es gibt auch ehrenamtliche Mitarbeiter dieser beiden Versicherungsanstalten. Die Anschriften sind entweder im Internet (www.bfa.de / www.lva.de) finden oder können telefonisch bei der BfA / LVA erfragt werden. Im Krankheitsfall, Behinderung oder anderen Umständen machen die ehrenamtlichen Mitarbeiter auch Hausbesuche, um eine kostenlose persönliche Beratung zu geben.
Die letzte Möglichkeit ist es, sich bei einem privaten Rentenberater zu informieren. Rentenberater sind über den Bundesverband der Rentenberater e.V. zu finden. Dieser errechnet, wie viel Rente die Antragsteller mit welchen Alter bekommen, berät bei Fragen und erledigt alle anfallenden Formalitäten. Doch anders als bei den ersten Möglichkeiten, verlangt der private Rentenberater ein Honorar für seinen Service.
Egal für welche Möglichkeit man sich entscheidet, damit die Rentenzahlungen automatisch auf Ihr Konto eingehen, sollten der Personalausweis und die Sozialversicherungsnummer nicht vergessen werden.
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