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Inhaltsverzeichnis
1. Gesetzliche Rentenversicherung
2. Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung
3. Rentenbeginn und Antrag
4. Rentenberechnung und Höhe
Gesetzliche Rentenversicherung
Wie wird die Rente berechnet?
Die gesetzliche Rente wird für jeden Versicherten individuell auf der Grundlage seiner persönlichen Daten und Werte errechnet. Die Höhe der Rente hängt ganz von den, während der beitragspflichtigen Zeit, versicherten Arbeitsentgelten und Arbeitseinkommen ab. Die Rentenberechnung erfolgt in drei Schritten: Ermittlung von Entgeltpunkten, Umrechnung dieser in persönliche Entgeltpunkte und Ermittlung des monatlichen Rentenbetrages aus den errechneten persönlichen Werten.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden alle Zeiten, die beitragspflichtig sind, als rentenrechtliche Zeiten bezeichnet. In erster Linie sind das die Beitragszeiten, Zeiträume, in denen die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Auch die Beiträge die bis 1945 nach Reichsrecht oder bis 1990 zur Sozialversicherung der ehemaligen DDR geleistet wurden, zählen dazu. Unter bestimmten Voraussetzungen, können Beiträge auch für Zeiten nachgezahlt werden, die schon längere Zeit zurückliegen.
Neben den Beitragszeiten gehören hierzu auch Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten oder Ersatzzeiten. Darunter zu zählen sind: die Ausbildungszeit, das Studium, Wehr- oder Zivildienstzeiten, die Zeit der Kindererziehung, die Zeit, in der Sie Angehörige gepflegt haben oder wenn sie krank waren. Diese sind meist auf Grund der Sozialversicherungsnummer schon in den Computern der Versicherungsbehörden gespeichert. In einigen Fällen müssen diese Zeiten aber noch durch alte Lehrverträge oder Zeugnisse belegt werden.
Durch diverse Rechtsänderungen ist die Rentenberechnung in den letzten Jahren zunehmend komplizierter geworden und es ist heutzutage fast nicht mehr möglich, dass ein Versicherter sich seine Rente selbst ausrechnen. Seit 2004 muss die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) jährlich jeden Versicherten über 27 Jahre schriftlich per Post über den bislang erworbenen Rentenanspruch informieren.
Die Renteninformation beinhaltet die Höhe der bisher erworbenen Rentenansprüche und den aktuellen Stand des persönlichen Rentenkontos, eine Hochrechnung über die voraussichtliche Rente im 65. Lebensjahr und Informationen über eventuelle Lücken im persönlichen Rentenkonto, also Zeiten, in denen keine Beiträge eingezahlt wurden. Die aktuelle, persönliche Renteninformation kann aber auch jederzeit vorab angefordert werden.
Wie hoch ist die gesetzliche Rente?
Die Höhe der staatlichen Rente ist hauptsächlich von den Beitragszeiten und der Beitragshöhe abhängig, d.h. wie viele Jahre man versicherungspflichtig beschäftigt war und wie viele sonstige rentenrechtliche Zeiten angerechnet werden können. Bei der Beitragshöhe gibt es eine Obergrenze, die so genannte Bemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese ist in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In den alten Bundesländern beträgt die Beitragsbemessungsgrenze derzeit 5.200 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern aktuell 4.400 Euro. Wer mehr verdient, muss also nicht mehr in die Rentenkasse einzahlen.
Bei einem durchschnittlich verdienenden Versicherten mit 45 Beitragsjahren beträgt die Rente heutzutage ca. 68 Prozent des durchschnittlichen Jahreseinkommens. Das Problem bei den Musterberechungen ist jedoch, das alle vom bundesdeutschen Durchschnittseinkommen ausgehen und auf einer rentenversicherungspflichtigen Lebensarbeitszeit von 45 Jahren basieren. So viele Jahre arbeiten die meisten Bundesbürger aber gar nicht. Wegen des fallenden Rentenniveaus sind bei der errechneten Summe also weitere Abschläge abzuziehen. Generell kann man sagen, dass diese bei über 50-Jährigen noch einmal 10 Prozent betragen, bei 41- bis 50-Jährigen bis zu 15 Prozent und bei 30- bis 40-Jährigen bis zu 20 Prozent.
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