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Vorlage zur ordentlichen Kündigung
Die ordentliche Kündigung muss im Vertrag bzw. gesetzlich vorgesehen sein. Das Wichtigste ist die Beachtung der Kündigungsfristen. Diese finden Sie im Vertragstext oder in einschlägigen Gesetzen (z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch).
Die Formulierung von Kündigungsfristen kann manchmal verwirrend sein. So bedeutet die Formulierung "3 Monate zum Quartalsende", dass man spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Quartals gekündigt haben muss. In diesem Fall kann man also nur zum 31.3., 30.06., 30.09. und 31.12. eines Jahres kündigen. Die Kündigung selbst muss aber schon 3 Monate vorher beim Vertragspartner eingegangen sein.
Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss die Kündigung vor Ablauf der Frist beim Empfänger eingegangen sein. Die Absendung allein reicht für die Fristwahrung nicht aus.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, damit man einen Nachweis hat. Hierzu bietet es sich auch an, das Kündigungsschreiben per eigenhändigem Einschreiben zu verschicken.
Darüber hinaus sollte sich aus der Kündigung zweifelsfrei ergeben, welche Vereinbarung bzw. welcher Vertrag gekündigt wird. Dies erreicht man am besten, wenn Vertrags- bzw. Kundennummern vollständig angibt.
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