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Kreditsicherung


Kredite ermöglichen Anschaffungen, die man sich per Einmalzahlung nicht leisten könnte. Manche Dinge wie zum Beispiel Autos würden sich viele Menschen ohne Kredite möglicherweise nie leisten können.

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld schon eingehend darüber Gedanken machen, welche Summe man sich leisten und ohne großartige Einschränkungen auch wieder zurückzahlen kann. Die Rückzahlung eines Kredites sollte anhand von realistischen Raten berechnet und für einen überschaubaren Rückzahlungszeitraum geplant werden.

Bei aller Vorsicht kann es jedoch passieren, dass sich die persönlichen Verhältnisse ungewollt ändern. Arbeitslosigkeit oder ein Unfall können dazu führen, dass man die Kreditraten nicht mehr begleichen kann. Verstirbt der Kreditnehmer sogar, stellt sich das Problem der Kredittilgung seinen Erben.

Gegen das Risiko, dass der Kredit aus verschiedensten Gründen nicht mehr bedient werden kann, kann man sich jedoch schützen. Das Sicherungsmittel Nr. 1 für Kreditnehmer ist die sogenannte Restschuldversicherung (RSV).

Die Restschuldversicherung

Bei der RSV handelt es sich eigentlich um eine Risikolebensversicherung. Im Gegensatz zur "normalen" Risikolebensversicherung, die eine fixe Summe bei Tod des Versicherungsnehmers garantiert, passt sich bei der RSV die Versicherungssumme der jeweiligen Restschuld (das, was noch an Darlehen zurückzuzahlen ist) an.

Es wird also garantiert, dass die noch ausstehende Darlehensschuld an das Kreditinstitut bezahlt wird, sollte der Kreditnehmer vorzeitig versterben. Durch diese dynamische Anpassung der Versicherungssumme ist die RSV auch günstiger als die eigentliche Risikolebensversicherung. Logischerweise passen sich die zu zahlenden Raten ebenfalls der sinkenden Versicherungssumme an.

Die RSV hat ihren Ursprung im Mutterland des Konsums, den USA. In den 50iger Jahren kam sie dort als Credit Life Insurance auf den Markt und fand wenig später ihren Weg auch nach Deutschland. Ursprünglich wurde das Ausfallrisiko durch Zahlung eines Einmalbetrages abgesichert. Es gibt mittlerweile aber auch Varianten, bei denen die Summe Kreditbetrag aufgeschlagen und dann mit den Kreditraten beglichen wird.

Bei der Kalkulation wurde lediglich der Tod des Kreditnehmers berücksichtigt. Inzwischen wurden die Szenarien, bei denen die RSV einspringt und die Kreditraten übernimmt, jedoch erweitert. Kreditnehmer können sich auch gegen Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder gegen unfallbedingte Invalidität absichern. Da das Risiko, arbeitslos zu werden, größer als das Todesfallrisiko ist, sind in diesen Fällen die Kosten für die RSV auch viel höher. Um diese zu relativieren, werden die Kosten dann nicht per Einmalzahlung erhoben, sondern auf die monatlichen Raten verteilt.

Foto: © Falko Matte/FOTOLIA

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