Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung 

Elterngeld

Eltern mit KinderwagenDas neue Elterngeld wird es ebenfalls ab dem 1. Januar 2007 geben. Für Kinder, die nach dem 1.1.2007 geboren werden, kann der Elternteil, der zu Hause bleibt und sich um das Kind kümmert, Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, maximal 1.800,- Euro, bekommen. Bleibt auch der andere Partner mindestens zwei Monate zu Hause, erhöht sich die Bezugsdauer auf 14 Monate.

Geringverdiener können bis zu 100 Prozent des letzten Nettoeinkommens erhalten. Je niedriger das letzte Nettoeinkommen unter 1.000,- Euro liegt, desto höher fällt die prozentuale Höhe des Elterngeldes aus. Pro 20,- Euro, die dem letzten Einkommen an der 1.000,- Euro-Grenze fehlten, steigt der Elterngeldbetrag um 1 Prozent.

maßgebl.
Nettoeinkommen
Elterngeld
prozentual
Betrag
1.000,- €
67 %
670,- €
800,- €
77 %
616,- €
600,- €
87 %
522,- €
400,- €
97 %
388,- €
340,- €
100 %
340,- €



Wer vor der Geburt des Kindes arbeitslos war bzw. nicht gearbeitet hat, bekommt trotzdem Elterngeld. In diesem Fall wird der Mindestbetrag von 300,- Euro monatlich gezahlt. Bis zu dieser Höhe wird es auch nicht auf andere Sozialleistungen wie ALG II, Wohngeld, Unterhaltszahlungen usw. angerechnet. Alles was darüber liegt, gilt als Einkommen und wird bei der Berechnung anderer Leistungen berücksichtigt.

Zu den Anspruchsberechtigten gehören auch nicht nur die leiblichen Eltern. Nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums können auch Adoptiveltern und unter besonderen Voraussetzungen (schwere Erkrankung oder Behinderung der Eltern) auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung eines Kindes investieren, Elterngeld beziehen.

Das Elterngeld ersetzt im Übrigen das Erziehungsgeld, dass es ab 2007 nicht mehr gibt.

Kindergeld

Das Kindergeld wird zukünftig nur noch für Kinder gezahlt, die nicht älter als 25 Jahre sind. Bislang wurde Kindergeld bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Haben die Kinder Wehr- oder Zivildienst geleistet, wird diese Zeit berücksichtigt. Der Anspruch verlängert sich um die entsprechende Dauer. Die Regelung tritt zum 1.1.2007 in Kraft, es existiert jedoch eine Übergangsregelung:

Für Kinder, die in 2006 bereits das 25. bzw. 26. Lebensjahr vollendet haben, wird noch bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. Kinder des Jahrgangs 1982 erhalten noch bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld. Ab dem Geburtsjahrgang 1983 wird dann nur noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt.

Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung gilt ab 2007 eine neue Versicherungspflichtgrenze. Bislang konnten Personen mit einem Jahresbruttogehalt von 47.250,- Euro wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern wollen. Diese Grenze ist nun auf 47.700,- Euro angehoben worden. Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Grenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden, liegt weiterhin bei 42.750,- Euro.

Wegen fehlender Bundeszuschüsse und der Erhöhung der Mehrwertsteuer werden viele gesetzliche Krankenkassen ihre Beitragssätze anpassen. Einen Überblick über die aktuellen Beitragssätze liefert unser Krankenkassenrechner.

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