Kleinunternehmen


Existenzgründung mit wenig Kapital

Nicht jeder, die oder der den Aufbau einer beruflich selbständigen Existenz plant, wagt mit seiner Geschäftsidee gleich volles finanzielles Risiko einzugehen. Eine Unternehmensgründung sollte auch mit geringem Startkapital möglich sein. Andere wiederum möchten ihre Geschäftsidee und das eigene unternehmerisches Können erst auf die Probe stellen ohne sich gleich von Kreditanstalten finanziell abhängig zu machen.

Die durchschnittliche Größe einer Gründung, gemessen am Finanzierungsbedarf, sinkt zunehmend. Laut einem Untersuchungsbericht der KfW-Bankengruppe benötigt eine Vielzahl der Existenzgründer überhaupt keine oder nur eine geringfügige Finanzierungshilfe. Insgesamt brauchen 60 Prozent aller Gründer weniger als 5.000 Euro für den Start ihres Unternehmens. In diesem Ratgeber erklären wir allen Gründungswilligen, welche Formalitäten vor dem Schritt in die Selbständigkeit zu beachten sind und welche Erleichterungen der Gesetzgeber für Kleinunternehmer vorgesehen hat.

Was sind Klein(st)unternehmen

Mit den Bezeichnungen Klein- und Kleinstunternehmen gehen auch die Begriffe Solo- oder Einzelunternehmen einher, denn in der Regel gewährt ein solches Unternehmen allein dem Gründer einen Arbeitsplatz. Der Kleingewerbetreibende haftet für die Verbindlichkeiten aus seiner gewerblichen Tätigkeit unbeschränkt sowohl mit dem Betriebs- als auch mit seinem Privatvermögen.

Tritt der Fall ein, dass sich mehrere Existenzgründer für ein Kleinunternehmen zusammentun, so bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/ BGB-Gesellschaft).

Wann Existenzgründungen als Kleinunternehmen gelten, ist nicht eindeutig festgehalten. Ein Einzelunternehmen entsteht praktisch bereits dann, wenn ein Freiberufler oder Gewerbetreibender ein Geschäft eröffnet bzw. anmeldet. In Deutschland ist dies durch den Grundsatz der Gewerbefreiheit auch jedem gestattet.

Laut EU benötigen Kleinunternehmer weniger als 25.000 Euro Startkapital. Das Finanzamt wiederum klassifiziert Gewerbetreibende als Kleinunternehmer, wenn z.B. der Jahresumsatz im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Dementsprechend dienen hier Umsatz- und Gewinnzahlen als Maßstab, um die Unternehmensform abzugrenzen.

In einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2003 hingegen werden Kleinunternehmen als jene Betriebe definiert, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und ein Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro erreichen. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und nicht mehr als 2 Mio. Euro Umsatz werden dort als Mikrounternehmen bezeichnet.

Dieser Ratgeber setzt sich indessen gezielt mit der Konstellation der einzelnen Privatperson auseinander, die sich als Kleinunternehmer selbständig machen will. Hierbei werden Gründungsvorhaben mit sehr geringem Startkapital, Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus und die Selbständigkeit als Nebenerwerb berücksichtigt.

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