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Die Gesundheitsreform


Versicherungspflicht

Im Zuge der Gesundheitsreform wird eine Pflicht zur Versicherung eingeführt. Künftig sind alle Menschen in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn kein ausreichender anderer Schutz besteht. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Krankenkassen ab April dazu verpflichtet, ehemalige Versicherte wieder aufzunehmen. Für die privaten Versicherungen gilt dies ab dem 1. Juli 2007. Dann sollen sie bereits einen stark verbesserten Standardtarif anbieten können, ab 2009 dann den Basistarif, der die gesetzlichen Pflichtleistungen enthält. Damit sollen die schätzungsweise 200 000 bis 300 000 Menschen, die in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz leben, wieder Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden.

Für freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und wenig Geld verdienen, wird der Versicherungsschutz günstiger. Die fiktive monatliche Mindesteinnahme, aus der die Beiträge derzeit berechnet werden, wird von 1.837,50 Euro auf 1.225,00 Euro gesenkt. Man muss allerdings nachweisen, dass das eigene Einkommen "deutlich" unter dem bisher veranschlagten Betrag liegt. Außerdem wird das Einkommen der Personen mit berücksichtigt, mit denen das freiwillig versicherte Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt.

Angebot von Wahltarifen

Die Krankenkassen erhalten die Möglichkeit, ihren Versicherten verschiedene Wahltarife anzubieten. Manche Tarife müssen bei jeder gesetzlichen Krankenkasse erhältlich sein. Es handelt sich dabei um Tarife für die Teilnahme
  • an der integrierten Versorgung,
  • an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten,
  • an der hausarztzentrierten Versorgung oder
  • an besonderen Modellvorhaben.
Für die Versicherten ist die Teilnahme an einem solchen Wahltarif freiwillig. Die Krankenkassen können ihren Versicherten für die Teilnahme entweder Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen gewähren.

Außerdem wird es ab dem 1. April 2007 Selbstbehalttarife geben. Der erste wurde jetzt von der AOK vorgestellt. Hier verpflichtet sich das Mitglied, einen Teil seiner Krankenkosten selbst zu übernehmen und erhält im Gegenzug von der Kasse eine im Wahltarif vereinbarte Prämie. Auch hier gibt es verschiedene Modelle.

Prämien für die "Nichtinanspruchnahme von Leistungen" werden gezahlt, wenn man für eine gewisse Zeit, in der Regel ein Jahr, keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen hat. Solche Tarife gibt es zum Beispiel schon bei einigen betrieblichen Krankenkassen. Als Maximum für die Prämie gilt ein Zwölftel des Jahresbeitrags. Wer Arzneimittel besonderer Therapierichtungen in Anspruch nehmen will, die nicht in der Regelversorgung enthalten sind, kann einen entsprechenden Tarif abschließen und sich so einen erweiterten Leistungsanspruch sichern. Im Gegenzug kann die Krankenkasse dafür spezielle Prämienzahlungen vorsehen.

Kostenerstattungstarife

Darüber hinaus gibt es variable Kostenerstattungstarife. Hier erhält der oder die Versicherte wie bei der privaten Krankenversicherung eine Rechnung, die selbst bezahlt werden muss. Dadurch wird es möglich, auch Leistungen in Anspruch zu nehmen, die sonst Privatpatienten vorbehalten sind. Später werden von der Krankenkasse die Kosten in der Höhe erstattet, die die Kasse bei der "Behandlung auf Versichertenkarte" bezahlt hätte.

Die Differenz muss der oder die Versicherte selbst tragen. Die Kassen können die Höhe der Kostenerstattung variieren und hierfür für Ihre Versicherten Prämienzahlungen vorsehen. Wahlweise kann die Kostenerstattung auch auf den ärztlichen, zahnärztlichen oder den stationären Bereich beschränkt werden. Entscheidet sich ein Versicherter für einen dieser Wahltarife, ist er oder sie daran drei Kalenderjahre gebunden.

(Stand: April 2007)

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