Anbieterwechsel Riester-Rente


Besonderheiten in den vier Varianten

Je nachdem, welches Produkt man ursprünglich gewählt hat, gibt es bei einem Wechsel einige Besonderheiten zu beachten.

Banksparplan

Bei einem Banksparplan fallen keine Abschlusskosten an, entsprechend bringt hier ein Wechsel keine Verluste. Doch muss man in der Regel bei einem Vertragswechsel Wechselgebühren zahlen. Wer einen solchen Riester-Sparplan ganz kündigt, muss die bereits erhaltenen staatlichen Zuschüsse rückerstatten.

Fondssparplan

Wer einen Fondssparplan vorzeitig kündigen will, sollte die bisher erzielte Rendite genau im Auge behalten. Liegt der Kündigungstermin in einem Aktientief, kann das zusätzliche Verluste bringen. Für Fondssparpläne wird zu Beginn ein Ausgabeaufschlag von etwa fünf Prozent erhoben, der bei einem Wechsel nicht erstattet wird. Dazu kommt eine jährliche Verwaltungsgebühr, die man für die vergangenen Jahre ebenfalls nicht wiederbekommt .

Rentenversicherung

Wer eine Rentenversicherung abgeschlossen hat, musste relativ hohe Abschlusskosten zahlen, die in den ersten Jahren mit den gezahlten Beiträgen verrechnet werden. Ähnlich wie bei einer Kapitallebensversicherung sind Abschluss- und Vertriebskosten Bestandteil des Versicherungsvertrages.

Auch hohe Provisionen sind keine Seltenheit. Hier kann der Wechsel schnell teuer werden. Unter Umständen werden die Wechselkosten prozentual zum bereits gebildeten Kapital berechnet. Das bedeutet, zusätzlich bleibt ein Anteil ihres angesparten Vermögens beim Versicherer, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.

Bei großen Leistungsunterschieden kann ein Wechsel dennoch angebracht sein. Dazu müssen sie sich aber genau bei Ihrem bisherigen und den möglichen zukünftigen Anbietern erkundigen und einige Berechnungen durchspielen.

Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen zahlt man gleich doppelt: Einmal werden wie bei der klassischen Rentenversicherung Verwaltungsgebühren etc. fällig. Darüber hinaus ist auch der Ausgabeabschlag für die Fondsgesellschaft, wie bei reinen Fondssparplänen, mit einem Wechsel verloren.

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