Anbieterwechsel Riester-Rente


Seit 2002 die staatlich geförderten Rentensparpläne, die so genannten "Riester-Renten", eingeführt wurden, gibt es tausende zertifizierte Angebote auf dem Markt. Mittlerweile überlegen immer mehr Menschen, in ein anderes Produkt zu wechseln – sei es, weil ihr alter Anbieter aus dem Riester-Geschäft aussteigt, sei es, weil sie ein günstigeres Angebot entdeckt haben. Auch eine Umschichtung von einer risikoreicheren in eine risikoärmere Anlage – oder umgekehrt – kann ein Wechselgrund sein.

Riester-Verträge lohnen sich fast für jeden – hauptsächlich aufgrund der staatlichen Förderung und der Garantie, selbst bei schlechter Performance des Produktes beim Renteneintritt mindestens über die eingezahlten Beträge und die staatlichen Zulagen verfügen zu dürfen. Es gibt vier Varianten des Riester-Sparens:
  • Rentenversicherungen
  • Banksparpläne mit fester Verzinsung
  • Fondssparpläne
  • fondsgebundene Rentenversicherungen
Verträge können bei Banken, Fondsgesellschaften und Versicherern abgeschlossen werden. Prinzipiell ist der Wechsel von einem Riester-Produkt in ein anderes oder auch der komplette Ausstieg aus der geförderten Altersvorsorge immer möglich. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Die Zulagen und Förderungen darf man aber nur behalten, wenn man in einen anderen Tarif wechselt. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Riester-Vertrages muss die staatliche Unterstützung zurückgezahlt werden. Was man sonst noch beachten muss, darüber gibt Ihnen dieser banktip-Ratgeber Auskunft.

Foto: © Christian Jung/Fotolia.com
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