Inhaltsverzeichnis
1. Tagesanleihe als sicheres Wertpapier2. Zins und Rendite der Tagesanleihe

Die neue Tagesanleihe des Bundes


Wie wird die Tagesanleihe erworben

Der Mindestanlagebetrag für die Tagesanleihe liegt bei 50,- Euro. Pro Bankgeschäftstag und Person dürfen maximal 250.000,- Euro in die Tagesanleihe investiert werden. Wer bereits Bundeswertpapiere besitzt und dieses Geld in die Tagesanleihe umschichten möchte, für den gilt die Mindestanlagesumme von 50,- Euro übrigens nicht.

Um Geld in die Tagesanleihe zu investieren, muss man ein Bundesschuldbuchkonto besitzen. Das hört sich schlimmer an als es ist. Im Prinzip funktioniert dieses Konto wie ein Festgeld- bzw. Termingeldkonto bei einer Bank. Wer bereits Kunde der Deutschen Finanzagentur ist, kann sein Schuldbuchkonto für den Erwerb der Tagesanleihe nutzen.

Wer noch kein Schuldbuchkonto bei der Deutschen Finanzagentur besitzt, muss vorher bei der Finanzagentur eines eröffnen. Dies kann über das Internet oder telefonisch unter der kostenlosen Servicehotline 0800 2225510 veranlasst werden. Um die Tagesanleihe dann zu erwerben, muss lediglich der gewünschte Anlagebetrag auf das Bundesbankkonto des Bundes überwiesen werden. Folgende Daten sind auf der Überweisung anzugeben:

Begünstigter: BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Kontonummer: 50401010
Bankleitzahl: 50400000
Kreditinstitut des Begünstigten: DEUTSCHE BUNDESBANK FFM
Verwendungszweck: "KAUF67SBK" und die Schuldbuchkontonummer sowie den Nachnamen des Schuldbuchkonotinhabers


Steuerliche Behandlung

Die Tagesanleihe wird aus steuerlicher Sicht wie ein gewöhnliches, verzinsliches Wertpapier behandelt. Zinserträge unterliegen demnach der  Abgeltungssteuer. Die Zinsen werden bei Verkauf der Anleihe bzw. am 31.12. eines Kalenderjahres gutgeschrieben. Insofern auf die Erträge Steuern zu zahlen sind, müssen diese dann bei der Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr angegeben werden.

Anleger, die über eine Nichtveranlagungsbescheinigung verfügen oder aber einen ausreichenden Freistellungsauftrag bei der Deutschen Finanzagentur gestellt haben, müssen keine Steuern auf die Zinsen abführen.

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