Private Unfallversicherung


Welche Leistungen erbringt die Versicherung?

Knie mit Pflaster200x151Eine private Unfallversicherung zahlt im Versicherungsfall Geld an den Versicherten in Form einer Einmalzahlung. Wer eine Rentenzahlung bekommen möchte, kann hierfür eine zusätzliche Unfallrentenversicherung abschließen, die in der Regel zusammen mit Unfallversicherungen vertrieben wird.

Wie hoch die Zahlungen im Falle eines Unfalls ausfallen, hängt von der gewählten Versicherungssumme ab. Darüber hinaus ist der Grad der Invalidität maßgeblich. Um diesen zu bestimmen gibt es die sogenannte Gliedertaxe. Dahinter verbirgt sich eine Übersicht, die den wichtigsten Körperteilen einen prozentualen Invaliditätsgrad zuweist. In den Musterbedingungen des GDV sind folgende Werte in der Gliedertaxe aufgeführt:

Gliedertaxe nach den Empfehlungen des GDV
Glied/OrganGrad der Invalidität
Arm
70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks
65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks
60 %
Hand
55 %
Daumen
20 %
Zeigefinger
15 %
andere Finger
5 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels
70 %
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
60 %
Bein bis unterhalb des Knies
50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels
45 %
Fuß
40 %
große Zehe
5 %
andere Zehe
2 %
Auge
50 %
Gehör auf einem Ohr
30 %
Geruchssinn
10 %
Geschmackssinn
5 %


Diese Werte gelten nur bei vollständigem Verlust oder kompletter Funktionslosigkeit des entsprechendes Körperteils oder Organs. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

Beispiel:
Die Versicherungssumme beträgt 100.000,- Euro. Der Versicherte verliert einen Arm. Der Invaliditätsgrad beträgt 60 Prozent. Dementsprechend erhält der Versicherte 60.000,- Euro von seinem Versicherer.

Ist er "nur" am Arm verletzt und bedeutet dies eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit des Armes von 30 Prozent, so bekommt er auch nur 30 Prozent von den 60.000,- Euro, also 18.000,- Euro. Sind mehrere Organe oder Funktionen betroffen, werden die einzelnen Prozentsätze addiert, maximal aber auf 100 Prozent.

Der Versicherer zahlt die Versicherungsleistung nicht sofort nach einem Unfall. Zuerst muss ermittelt werden, wie hoch der Grad der Invalidität ist, den der Versicherungsnehmer dauerhaft erleiden wird. Deshalb bekommen Unfallversicherte im ersten Jahr nach dem Unfall häufig kein Geld vom Versicherer. Durch diese Wartezeit soll auch überprüft werden, ob wirklich eine dauerhafte Invalidität vorliegt.

Wenn ein gebrochener Arm- oder Beinknochen nach ein paar Wochen wieder vollständig verheilt und funktionstüchtig ist, so liegt keine Invalidität vor und die Versicherung müsste nicht zahlen. Will man die Wartezeit bis zur endgültigen Bestimmung der Invalidität überbrücken, empfiehlt die Vereinbarung einer Todesfallleistung. Näheres hierzu erfahren Sie in diesem Beitrag unter Todesfallleistung.

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