Progressionstarife, Mehrleistungstarife, Zusatzleistungen 

Progressionstarife, Mehrleistungstarife

Um die Versicherungsleistung zu erhöhen, kann man sogenannte Progressionstarife oder Mehrleistungstarife vereinbaren. Bei Mehrleistungstarifen erhöht sich die Versicherungsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad einmalig. Wird beispielsweise ein Grad von 50 Prozent erreicht, kann sich die Versicherungsleistung verdoppeln. Im Gegensatz zu Mehrleistungstarifen steigt bei den Progressionstarifen die Versicherungsleistung ab einem gewissen Invaliditätsgrad kontinuierlich und vor allem überproportional an.

 
Beispiel:
Hätte unser Versicherter aus dem obigen Beispiel einen Progressionstarif gewählt, der eine Steigerung bis auf 500 Prozent bei vollständiger Invalidität vorsieht, so bekommt er bei 60-prozentiger Invalidität schon auf 180.000,- Euro, weil die Progression die Versicherungssumme bei diesem Invaliditätswert bereits auf das Dreifache getrieben hat.

Bei einem Mehrleistungstarif hätte sich die Versicherungssumme ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent auf 200.000,- Euro verdoppelt. Unser Versicherungsnehmer würde bei einer 60-prozentigen Invalidität so zwar mehr als bei einem linearen Tarif bekommen, es würden im Gegensatz zum Progressionstarif jedoch "nur" 120.000,- Euro gezahlt.
 



Progressionstarife und Mehrleistungstarife sind entsprechend teurer als die normalen (linearen) Tarife. Progressionstarife bieten jedoch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Da die finanzielle Leistung überproportional zunimmt, je größer der Invaliditätsgrad wird, wird die Gefahr einer schweren Invalidität hier am besten abgesichert. 

Todesfallleistung 

Viele Unfallversicherungen bieten neben der eigentlichen Kernleistung, der Kapitalzahlung im Falle der Invalidität, noch diverse Zusatzleistungen an, die man zusätzlich abschließen kann. Hiervon sind nur wenige sinnvoll.

Die Todesfallleistung ist eine Zusatzleistungen, die nützlich sein kann. Hierbei zahlt der Versicherer eine bestimmte Summe an den Versicherten, wenn dieser an den Folgen des Unfalls verstirbt. Auf den ersten Blick profitieren hiervon nur die Hinterbliebenen des Versicherten. Die Angehörigenversorgung ist auch nicht der Hauptgrund für den Nutzen der Todesfallleistung. Bis endgültig feststeht, wie hoch der Grad der Invalidität des Versicherten ist, zahlt die Versicherung keinen Cent der eigentlichen Kapitalzahlung an den Versicherten. Wurde jedoch eine Todesfallleistung vereinbart, so erhält der Versicherungsnehmer oft einen Vorschuss in Höhe der Todesfallleistung, bis der Invaliditätsgrad – und somit die Höhe der eigentlichen Versicherungsleistung – feststeht.

Weitere nützliche Zusatzleistungen

Weitere nützliche Zusatzleistungen sind die Übernahme von Bergungskosten und kosmetischen Operationen nach einem Unfall. Da diese Leistungen häufig nach einem Unfall in Anspruch genommen werden, ist eine entsprechende finanzielle Absicherung sinnvoll. Dagegen sind Leistungseinschlüsse für Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Übergangsgeld nicht ratsam. Sie verteuern nur die Police und können separat viel sinnvoller abgeschlossen werden. Dann werden solche Gelder nämlich nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei Krankheit gezahlt.

Im Hinblick auf die demografische Entwicklung sollten auch Altershöchstgrenzen bei Unfallversicherungen im Auge behalten werden. Oft wird die Police auf ein Höchstalter (bspw. 75 Jahre) begrenzt. Eine Fortführung des Versicherungsschutzes über ein Höchstalter hinaus kann oft gegen Aufpreis gebucht werden.

Tarife mit Beitragsrückerstattung wenig sinnvoll

Tarifen mit einer sogenannten Beitragsrückerstattung sollte mit Vorsicht begegnet werden. Hierbei schließt der Kunde gleich zwei Versicherungen ab: eine Unfallversicherung und eine Lebensversicherung. Mit den Beiträgen des Versicherten werden beide Versicherungen bedient. Der Teil für die Lebensversicherung wird nach Abzug der Kosten und Versicherungsbeiträge am Kapitalmarkt angelegt. Was dabei dann herauskommt, wird dem Versicherten dann als Beitragsrückgewähr aus der Unfallversicherung erstattet.

Diese Zusatzleistung ist wenig sinnvoll. Die Ersparnis bei einer günstigen Unfallversicherung ist in der Regel höher als die Erstattungsbeiträge vom Versicherer, die erst nach Jahren wieder auf dem Konto des Kunden landen. Außerdem kann der Versicherte das Geld auch selbst am Kapitalmarkt anlegen und wird damit in der Regel besser fahren.

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