Unterschiede zwischen Bausparvertrag und Wohn-RiesterBei Vertragsabschluss gibt es zwei Unterschiede zwischen dem Bausparvertrag und dem Riester-geförderten
Bausparvertrag. Erstens darf der Riester-Sparer von seinem Geld nur bauen oder kaufen. Er darf sein Geld nicht für Modernisierung oder Sanierung bestehender Häuser einsetzen.

Zweitens muss der Bausparfinanzierer die
Abschlussgebühr auf fünf Jahre verteilen. Beim klassischen
Bausparen wird die Abschlussgebühr auf einen Schlag fällig - entweder bei Vertragsabschluss oder mit der ersten Sparrate. Die Abschlussgebühr liegt zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme.
Einen wesentlichen Unterschied zwischen Bausparvertrag oder Bauspardarlehen und Wohn-Riester gilt es zu beachten: Wer ein Haus finanziert und es abbezahlt hat, kann damit machen was er will. Er kann es selbst bewohnen, es vermieten oder es verkaufen.
Verkaufen nur unter AuflageHat unser Sparer sein Eigenheim per Wohn-Riester finanziert, dann steht er unter Aufsicht des Staates, der über Zulagen das Objekt ja auch mit finanziert hat. Er muss er darin selbst wohnen. Wenn er es verkauft, dann muss unser Riester-Bauherr den Betrag, der auf dem Wohn-Förderkonto verbucht ist, innerhalb eines Jahres wieder in einen Riester-Vertrag einzahlen oder ihn wieder für den Kauf oder den Bau einer neuen Immobilie verwenden.
Für den Kauf oder den Bau der neuen Immobilie hat er vier Jahre Zeit. Tut er das nicht, dann verliert er alle Steuervorteile des Riestervertrages und muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Natürlich muss unser Beispiel-Sparer auch im neuen Haus selbst wohnen.
Noch eine Einschränkung gilt für Riester-Bauherren: Ehepaare können nicht gemeinsam in einen Vertrag einzahlen, sondern müssen getrennte Verträge abschließen. Das bedeutet, dass zwei Wohn-Förderkonten angelegt werden.
Diese Regelungen gelten ein Leben lang. Selbst in der
Zuteilungsphase der Riester-Rente, die zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr beginnt, enthält der Staat dem Hausbesitzer die vollständige Verfügungsgewalt über sein Eigentum vor.
Sicher vor Pfändung und Abgeltungssteuer Das hat aber auch einen Vorteil. Im Falle von längerer Arbeitslosigkeit darf das Haus nicht gepfändet werden, wenn es Riester-gefördert wurde. Außerdem fallen Zinserträge in der
Ansparphase nicht unter die Abgeltungssteuer.