Bausparen oder Wohn-Riestern?


Riester-Verträge zur Baufinanzierung nutzen? Das bedeutete früher: Man darf allenfalls über einen Teil verfügen. Und spätestens zum 68. Geburtstag muss das entnommene Geld wieder auf dem Riester-Konto eingegangen sein. Seit dem 1. Januar 2008 ist das anders. Das Eigenheimrentengesetz, das so genannte Wohn-Riester, erlaubt das Riestern für die eigenen vier Wände.

Voraussetzungen: Bis zum vollendeten 68. Lebensjahr muss das Haus abbezahlt sein, und es muss vom Besitzer selbst privat genutzt werden - und zwar als Hauptwohnsitz. Außerdem gilt als Stichtag für den Hauskauf oder den Eigenbau der 1. Januar 2008. Gefördert werden nur Häuser die der Riester-Sparer nach diesem Termin gekauft oder fertiggestellt hat - und die er selbst als Hauptwohnsitz nutzt.

Es ist auch möglich einen begonnenen Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester-Vertrag umzuwandeln. Am einfachsten geht das, wenn ein Finanzunternehmen beide Möglichkeiten anbieten kann. Die Bausparkasse Mainz (BKM) bietet beispielsweise ein Produkt namens Wohn-Riester-Plus an. Der Sparer beginnt, einen normalen Riester-Vertrag zu besparen. Entschließt er sich später zum Bauen, setzt die BKM das angesparte Vermögen als Eigenkapital ein.

Wer seinen Vertrag bei einem Anbieter abgeschlossen hat, der keine Wohn-Riester-Produkte anbietet, muss den Altvertrag kündigen und bei einem anderen Anbieter unterschreiben. Die Baufinanzierer haben sich auf die erwartete Nachfrage eingestellt. Sie bewerben immer mehr Wohn-Riester-Produkte. Aber was macht einen Bausparvertrag zum Riester-Vertrag? Und welcher Vertrag eignet sich für welchen Riester-Sparer?
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Private Rentenversicherung, Riester-Rente, Bauen Wohnen, Private Altersvorsorge, Rente Alter, Riester Förderung, Wohn-Riester, Zulage Geld
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