Der Basistarif der privaten Krankenversicherer


Höhe der PKV-Beiträge:

Verordnung200x129In der GKV ist die Höhe der Beiträge abhängig von der Höhe des Einkommens des Versicherten. Steigt das Einkommen, steigen auch die Beiträge. Umgekehrt sinken die Beiträge, wenn das Einkommen niedriger wird. Das bedeutet, dass die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenbeiträge im Rentenalter automatisch sinkt, wenn auch die Einkünfte geringer werden.

Im Basistarif ist das anders. Das Einkommen wird zur Berechnung des Beitrages nicht herangezogen. Wie in der PKV üblich, ist die Höhe des Beitrages abhängig von der versicherten Leistung, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. In herkömmlichen PKV-Tarifen werden zudem noch Vorerkrankungen zu Versicherungsbeginn berücksichtigt und ein Risikofaktor einberechnet. Im Basistarif ist dies nicht der Fall. Gesundheitsprüfungen und Zuschläge für gesundheitliche Risiken sind im Basistarif nicht zulässig.

Als Folge dieser gesetzlichen Regelung erwarten die privaten Versicherer, dass sich im Basistarif tendenziell eher Menschen, die viele Gesundheitsleistungen benötigen, versichern werden. Da die Kosten gedeckt werden müssen, wird der Basistarif vermutlich ein vergleichsweise teurer Tarif werden. Oft sogar teurer als ein "echter" PKV-Tarif.

Für einen jungen und gesunden Versicherungsnehmer kann es sich daher finanziell lohnen einen günstigen Standardtarif der PKV abzuschließen. Bevor man sich vorschnell für den Basistarif entscheidet, sollte man sich daher sicherheitshalber über den günstigsten regulären Tarif der PKV informieren.

Der Beitrag für den Basistarif darf eine gewisse Höhe jedoch nicht überschreiten. Die maximale Beitragshöhe richtet sich nach dem Höchstbeitrag für gesetzlich Versicherte. Dieser liegt aktuell bei rund 570 Euro im Monat.

Wichtig ist auch, dass im Basistarif, genau wie in den herkömmlichen PKV-Tarifen, für jede versicherte Person ein Beitrag erhoben wird. Ehepaare müssen also zwei Beiträge zahlen (jeweils auf den Höchstbeitrag begrenzt). Auch für Kinder müssen separate Beiträge gezahlt werden. Hier liegt der Vorteil klar auf Seiten der Gesetzlichen Krankenversicherung, denn: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind hier beitragsfrei mitversichert.

Die Beiträge für den Basistarif können, wie gezeigt, durchaus zu einer enormen finanziellen Belastung werden. Wer die Prämien nicht zahlen kann und hilfebedürftig werden würde, hat die Möglichkeit, eine Beitragsreduzierung zu beantragen.

Als Entscheidungs- und Orientierungshilfe soll ein tabellarischer Vergleich (pdf-Datei; Größe: 436 KB ) der Leistungen von PKV, GKV und Basistarif, des PKV-Verbandes, dienen.
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Krankenversicherung im Urlaub, Versicherung Beitrag, Gesetzliche Krankenkasse, PKV versichert, GKV Vergleich, Basistarif private Krankenversicherung
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