Versicherungen für Selbstständige - Ratgeber


Haftpflicht: Privat und für den Betrieb

Über die private Haftpflichtversicherung wollen wir nicht viele Worte verlieren. Sie sollte die erste Versicherung sein, die ein Mensch abschließt.

Selbstständige oder Freiberufler brauchen aber auch noch eine Haftpflicht für ihren Beruf. Wenn ein Klempner ein Wasserrohr nicht sachgerecht repariert und der Kunde nasse Füße bekommt, dann braucht unser Klempner eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden bezahlt.

Eine solche Versicherung heißt "Betriebshaftpflicht". Prämien- wie Leistungsumfang unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Zur Berechnung ziehen die Versicherer folgende Faktoren heran:

  • In welcher Branche arbeitet das Unternehmen?
  • Wie viele Mitarbeiter?
  • Wie hoch ist die Lohnsumme?
  • Wie hoch ist die Umsatzsteuergesamtsumme?

BGB200x150Rechtsschutzversicherung

Selbstständige werden in der privaten Rechtsschutzversicherung anders bewertet als Angestellte. Die "Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen", die den Rechtsschutzversicherern als Richtschnur gelten, legen dem Freiberufler oder Selbstständigen einen "Privat-Rechtsschutz für Selbständige und freiberuflich Tätige" nahe. Hierin ist die Rechtsschutzversicherung für das eigene Unternehmen nicht enthalten. Dafür gibt es die Firmen-Rechtsschutzversicherung.

Auf eine Firmen-Rechtsschutzversicherung sollte ein Sebstständiger auf keinen Fall versichten. Viel häufiger als im Privatleben gelangen Streitfälle im Geschäftsbereich vor Gericht. Da geht es um Klagen über unzuverlässige Lieferanten, zahlungssäumige Kunden und um Arbeitsrecht. Besonders das Arbeitsrecht kann hohe Kosten verursachen. Bei Arbeitsrechtsprozessen in der ersten Instanz tragen beide Parteien ihre Prozesskosten selbst, egal wer gewonnen hat. Der Firmenrechtsschutz versichert folgende Risiken:

  • Steuer-Rechtsschutz finanziert Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
  • Klagen auf Schadensersatz.
  • Ein Vertragsrechtsschutz übernimmt Kosten bei Vertragsstreitigkeiten, beispielsweise mit Kunden oder Lieferanten.
  • Sozial- und Arbeitsgerichtsverfahren. 
  • Daten-Rechtsschutz. 

Der Daten-Rechtsschutz umfasst nur Streitigkeiten über die Herausgabe von gespeicherten Daten, nicht aber Streitfälle um Patent- und Urheberrechte. Dabei liegt gerade hier viel Sprengstoff. Jeder Handwerksbetrieb muss sich heute im Internet präsentieren. Bei Verstößen gegen Urheberrechte drohen geharnischte Unterlassungsklagen. Eine spezielle Versicherung für derartige Fälle wird sich nur für Unternehmen lohnen, die publizistisch tätig sind. Alle anderen sollten sich fachlichen Rat holen, wenn sie planen, sich im Internet zu präsentieren.

Stand: April 2009

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