Das versichert die Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung versichert das Gebäude, das im Versicherungsschein bezeichnet ist. Dazu gehören auch feste Gebäudebestandteile wie die Haustürklingel und der Briefkasten. Die Terrasse zählt zum Gebäude. Alles, das beweglich ist, muss die Hausratversicherung übernehmen. Achtung: Dazu zählt auch die normalerweise fest eingebaute Markise.
Abseits dieser festen Definition ist die Grauzone riesig. Was ist beispielsweise mit dem Gewächshaus im Garten? Und was ist mit der Hundehütte? Diese ausgelagerten Gebäudeteile zählen mit zur Verhandlungsbasis zwischen Versicherer und Kunde. Ebenso der Carport. Die fest angebaute Garage gehört jedoch automatisch zum Wohngebäude. Wer zusätzliche Gebäudeteile versichern will, muss sich auf höhere Beiträge gefasst machen.
Deshalb sollten Kunden genau überlegen: Natürlich kann es sinnvoll sein, eine Einbauküche mitzuversichern, wenn sie speziell für das Haus angefertigt wurde. Weniger sinnvoll ist das Mitversichern von befestigten Gartenwegen und Einfahrten. Solche Wegebefestigungen sollten auch Hagel, Sturm und Feuer widerstehen.