Inhaltsverzeichnis
2. Für diese Autos gilt eine befristete Steuerbefreiung

Die neue Kfz-Steuer ab 1. Juli 2009


Bei der neuen Kfz-Steuer wird ab 1. Juli auch die CO2-Emission des Autos berücksichtigt. Zunächst sind jedoch nur Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden, von dieser Regelung betroffen.

Autoschlüssel auf FahrzeugscheinFür Neuwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gelten befristete Steuerbefreiungen von ein bis zwei Jahren je nach Euro-Norm.

Altwagen, die bis zum 4. November 2008 zugelassen wurden, werden bis Ende 2012 so wie bisher auch besteuert. Für diese Autos ändert sich also erstmal nichts. Bis die gesetzlich festgelegten Übergangsfristen enden, gibt es also parallel zwei Kfz-Steuerberechnungen.

Neue Berechnung mit CO2-Ausstoß

Die neue Bemessungsgrundlage der reformierten Kfz-Steuer setzt sich aus einem Mischkonzept zusammen: Zu einem hubraumbezogenen Sockelbetrag kommt ein Wert hinzu, der sich nach dem CO2-Ausstoß des Wagens richtet. Für Autos mit geringerem CO2-Ausstoß als 120 Gramm pro Kilometer (g/km) soll die Steuer dann günstiger sein, da sie nur die hubraumbezogene Kfz-Steuer zahlen.

Der hubraumbezogene Sockelbetrag beträgt für Benziner 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum. Dieselfahrer zahlen 9,50 Euro (mit Partikelfilter) je 100 ccm Hubraum und 10,70 Euro ohne Partikelfilter. Diesel-Pkws ohne Partikelfilter müssen zusätzlich bis 31. März 2011 einen Zuschlag von 1,20 Euro pro 100 ccm Hubraum zahlen. Nach der neuen CO2-basierten Kfz-Steuer gelten für die Besteuerung keine Euro-Normen mehr.

CO2-Grenzwert liegt bei 120 Gramm pro km

Bei der Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes gilt ein Grenzwert von 120 Gramm pro Kilometer (g/km). Stößt der Wagen weniger CO2 aus, muss der Halter dafür keine zusätzliche CO2-Steuer, sondern nur die Hubraum-Steuer zahlen. Ab 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer müssen für jedes zusätzliche Gramm CO2-Emmission zwei Euro bezahlt werden.

Diese Regelungen betreffen zunächst nur neue Autos, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden. Für alle früher zugelassenen Autos gilt in der Übergangszeit die Kfz-Steuer nach dem alten Modell, also der reinen Berechnung nach Hubraum. Ab 2012 wird der Grenzwert der CO2-Emission auf 110 Gramm gesenkt, ab 2014 muss ab 95 g/km CO2-Ausstoß die neue Kfz-Steuer gezahlt werden.

Foto: © Claudia Hautumm/PIXELIO

Tags
Finanzamt Kontakt, Steuerlich absetzen, Auto fahren, Umwelt Schutz, KFZ-Steuer
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