Scheidungsrecht: Das ändert sich zum 1. September 2009


Was ändert sich beim Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich wird den Bedingungen von stärkerer privater Vorsorge angepasst und dadurch gerechter. Wurden früher alle Versorgungsansprüche (Rentenansprüche) jedes Partners in einen Topf geworfen, so müssen die Familiengerichte ab dem 1. September 2009 nun alle während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche einzeln teilen. Dabei müssen sie nach Vorsorgesystemen unterscheiden: Gesetzliche Rente, Privatrente, Bertriebsrente, Beamtenversorgung etc.

Bisher wurden die unterschiedlichen Versorgungsansprüche allein durch die Umverteilung von gesetzlichen Rentenansprüchen ausgeglichen. Nun erfolgt der Ausgleich in jedem einzelnen System, in dem Ansprüche erworben wurden.

Auch externe Teilung von Anwartschaften möglich

Neben der internen Teilung, bei der der Rententräger für jeden Ehegatten ein eigenes Konto für die Rentenansprüche anlegen muss, besteht nach neuem Recht auch die Möglichkeit der externen Teilung. Hierbei können die Anwartschaften auch in einen komplett anderen Vertrag bei einem anderen Anbieter eingezahlt werden.

Ein Versorgungsausgleich soll außerdem nur noch dann stattfinden, wenn deutliche Unterschiede bei den Anwartschaften der Partner den Versorgungsausgleich notwendig machen. Als Richtwert dient hier ein Rentenanspruch von ca. 25 Euro monatlich bzw. ein Kapitalwert von rund 3.000,- Euro. Liegen die Unterschiede in diesem Grenzbereich oder darunter, muss ein Partner den Versorgungsausgleich beantragen. Hat die Ehe nicht mindestens drei Jahre gehalten, findet überhaupt kein Versorgungsausgleich statt.

Rentnerprivileg weggefallen

Damit im Zusammenhang steht eine Änderung bei der Rente: Fällt die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich erst nachdem einer der Partner in Rente gegangen ist, wird die Rente nun schon sofort gemindert. Nach altem Recht musste sich der rentenberechtigte Partner erst dann auf eine Kürzung seiner Rente gefasst machen, wenn der andere Partner ebenfalls in Rente ging.

Tags
Gerichtsverfahren Urteil, Scheidungsrecht Familie, Gerichtsurteil Beschluss
Drucken
Newsletter
 

Mein banktip
Sie müssen angemeldet sein um diese Funktion benutzen zu können.
neu registrieren

Benutzername:

Kennwort:





 
 
TagesgeldrechnerEin Tagesgeldkonto ist flexibel und darüber hinaus auch noch gut verzinst. Ihres auch? Vergleichen Sie die Anbieter mit dem Tagesgeldrechner.
Tagesgeldvergleich
PrivathaftpflichtWenn wir jemandem einen Schaden zufügen, müssen wir dafür haften. Wohl dem, der eine private Haftpflichtversicherung hat, die im Schadenfall einspringt.
Privathaftpflicht
PKVDie private Krankenversicherung steht nicht jedem offen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann man in die PKV wechseln.
PKV-Ratgeber
UnfallversicherungEin Unfall tut sowohl körperlich als auch finanziell weh. Zumindest gegen Letzteres kann eine Unfallversicherung helfen.
Unfallversicherung