Woran erkennt man Identitätsdiebstahl und was kann man tun? 

Woran merke ich, dass sich jemand im Internet oder im wirklichen Leben für mich ausgibt?


Es gibt leider keine Frühwarnung. Einen Identitätsdiebstahl bemerken die Opfer immer erst dann, wenn etwas passiert ist. Manchmal verlaufen Fälle glimpflich. Beispielsweise mit dem unberechtigten Versand von Mitteilungen in sozialen Netzwerken. Es gibt aber auch gravierende Fälle. Im Internet schildern Opfer ihr Schicksal, die plötzlich unerklärliche Rechnungen, Mahnungen oder Zahlungsbefehle erhalten haben. Denkbar ist auch, dass die Datendiebe vom Girokonto oder mit der Kreditkarte Zahlungen geleistet haben.

Was können Opfer von Datendiebstahl tun?

Einen Straftatbestand des Identitätsdiebstahls gibt es nicht. Strafbar kann nur das sein, was man im Namen des Bestohlenen anstellt. Opfer von Identitätsdiebstahl müssen zunächst dafür sorgen, dass sie nicht für die Vergehen des eigentlichen Täters bestraft werden. Haben die Täter beispielsweise eine gehackte E-Mailadresse benutzt, um von dort Links zu Phishing-Seiten zu versenden, muss der rechtmäßige Besitzer der E-Mailadresse nachweisen, dass er das nicht war.

In jedem Fall empfiehlt es sich, sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Das ist notwendig, weil dem Betroffenen im Ernstfall Mahnbescheide und Inkassoforderungen für Dinge drohen, die er nie gekauft und auch nicht erhalten hat. In vielen Fällen wird es nicht ohne einen Fachanwalt gehen. Das Bundesjustizministerium hat im Dezember 2008 einen Ratgeber für Opfer von Identitätsdiebstahl veröffentlicht.

Unberechtigte Rechnungen und Mahnungen: Demnach gilt für unberechtigte Rechnungen und Mahnungen: Ein rechtsgültiges Geschäft ist nicht zustande gekommen. Man muss deswegen zunächst nicht reagieren. Dennoch sollten Geschädigte dem Händler oder Anbieter schriftlich erklären, dass sie die berechnete Ware nicht bestellt haben. Sollte der Händler auf der Zahlung bestehen, sollte man einen Anwalt aufsuchen. Es empfiehlt sich außerdem, sich bei einer Verbraucherzentrale zu informieren.


Wer einen Mahnbescheid eines Gerichts bekommt, muss darauf reagieren und schriftlich Widerspruch einlegen. Denn 14 Tage später kann das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Das Bundesjustizministerium empfiehlt außerdem sofort Anzeige zu erstatten, denn auch ein unberechtigter Mahnbescheid kann strafbar sein. Auf keinen Fall sollten Opfer von Identitätsdiebstahl die unberechtigten Rechnnungen bezahlen.

Unberechtigte Überweisungen vom Girokonto: Wer unberechtigte Buchungen auf seinem Girokonto feststellt, muss sich an seine Bank wenden. Vorher sollte der Geschädigte Anzeige bei der Polizei erstatten. Grundsätzlich muss die Bank für solche Schäden haften, wenn der Kunde nicht "grob fahrlässig" gehandelt hat.

Was man unter "grob fahrlässig" versteht, das entscheidet sich im schlimmsten Fall vor Gericht. Spätestens dann muss der Kunde vorweisen, dass er nach seinen Möglichkeiten vorgesorgt hat. Dazu gehört ein vernünftig abgesicherter PC (Anti-Virenprogramm, Firewall), auf dem keine TAN-Listen oder Zugangsdaten fürs Online-Banking gespeichert sein dürfen.

Kreditkartendaten: Ähnlich sieht es im Falle von Kreditkarten aus. Buchen Datendiebe Geld vom Kreditkartenkonto, dann haftet bis zu einer Summe von 150 Euro der Besitzer der Karte. Höhere Schäden muss die Bank erstatten. Es gilt aber auch hier: Hat sich der Kartenbesitzer grob fahrlässig verhalten, dann kann sich die Bank vor der Zahlung drücken. Auch hier muss im schlimmsten Fall ein Gericht klären, was wir unter "grob fahrlässig" zu verstehen haben.

E-Mail und soziale Netzwerke: Unberechtigte Zugriffe auf soziale Netzwerke oder auf E-Mailkonten können Betroffene leicht abstellen, indem sie das Passwort ändern. Wer aber feststellt, dass in seinem Namen unberechtigte, vielleicht sogar beleidigende E-Mails oder Nachrichten verschickt worden sind, der sollte sich an die Polizei wenden. Denn es drohen Beleidigungsklagen.

 

 

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