Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)


Warum ein P-Konto?

Verzweifelter MannDas P-Konto soll Kontoinhaber davor bewahren, bei Pfändung mit ihrem Gehalt auch ihr Girokonto zu verlieren. Alle Banken haben sich zwar dazu verpflichtet, jedem Kunden zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten. Doch auch mit einem solchen Konto ohne Dispokredit muss der Kunde tatsächlich am Zahlungsverkehr teilnehmen.

Wenn das Konto aber gepfändet wird, bleibt erst einmal nichts darauf übrig, wovon der Kontoinhaber Miete, Telefonrechnung oder Versicherungsbeiträge überweisen beziehungsweise einziehen lassen könnte. Das Konto wird damit nicht für den bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet, die Bank kann es erlöschen lassen. Seit Jahren warnen Schuldnerberatungen davor, dass damit ein gefährlicher sozialer Abstieg beginnen kann, und fordern besseren Pfändungsschutz.

Ohne Konto findet der Verschuldete keine Arbeit, verliert gar unter Umständen seine Wohnung. Das P-Konto ist die Antwort der Bundesregierung auf die Warnungen der Experten. Das P-Konto lässt immer wenigstens einen Mini-Betrag auf dem Konto.

Wer sollte ein P-Konto besitzen?

Wer bereits in der Schuldenfalle sitzt, mit dem Inkasso ringt, braucht ein P-Konto. Wem keine Pfändung droht, dem bringt das keine Vorteile. Das P-Konto ist in der Regel mit einer ganzen Reihe von Einschränkungen verbunden:

  • Viele Banken berechnen hohe Gebühren für ein P-Konto,
  • Dispo wird gestrichen, Kreditkarte eingezogen,
  • viele Banken schränken die Verfügung über das Konto ein.
  • Einige Banken ermöglichen keine Barabhebungen (Beispiel: netbank) 
  • Das P-Konto lässt sich nicht bei allen Banken wieder in ein normales Konto zurück verwandeln (Beispiele: Postbank, comdirect).
  • Jedes P-Konto muss der SCHUFA gemeldet werden.

Das P-Konto geht bei der SCHUFA nicht in das Scoring ein. Das erklärte die SCHUFA auf Anfrage von Banktip.de. Es lässt sich jedoch nicht absehen, ob Banken und Versicherungen ihre Kunden in Anträgen für Ratenkredite oder Versicherungen nicht doch gezielt nach einem P-Konto fragen, und wie sie diese Information verwenden werden.

Empfehlenswert ist das P-Konto also vorerst nur für Bankkunden, die akut von Pfändung bedroht sind. Erkundigen können sich aber auch Kunden, denen noch keine Pfändung droht. Wenn man nämlich erst einmal in der Schuldenfalle sitzt, wird der Wechsel zu einer Bank mit attraktivem P-Konto schwierig.

 

Foto: © Amridesign/FOTOLIA
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