Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)


Was kostet ein P-Konto?

SchuldenfalleDie zu erwartenden Gebühren für ein P-Konto behandeln die Banken wie ein Geheimnis. Banken- und Sparkassenverbände können ebenfalls keine Auskunft geben. Das liegt im Ermessen der einzelnen Bank oder Sparkasse. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat die Banken und Sparkassen aufgefordert, keine zusätzlichen Gebühren für das P-Konto zu erheben.

Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und Banktip-Recherchen halten sich daran beispielsweise die großen Sparkassen. Aber auch Banken wie die Commerzbank, die Berliner Volksbank oder die Targobank verlangen für das P-Konto nur die üblichen Kontoführungsgebühren.

ACHTUNG: Da der Pfändungsfreibetrag unterhalb des Mindestgehaltseingangs bei vielen Girokonten liegt, verlieren die betroffenen Kunden ihr gebührenfreies Girokonto (Beispiele: Postbank, Commerzbank). Als kostenloses Online-Konto wird ein P-Konto wohl nur selten geführt. 

Viele Banken und Sparkassen verlangen zusätzliche Gebühren. Sie argumentieren für ihre Gebührengestaltung für das P-Konto mit einem erhöhten Aufwand. Was bisher die Gerichte entscheiden mussten, liegt nun teilweise in die Verantwortung der Banken gelegt, erklärt Michaela Roth für den Zentralen Kreditausschuss (ZKA). Das P-Konto bringe einen höheren Überwachungsaufwand, erklärt Katrin Stüdemann von der Ostseesparkasse in Rostock.

P-Konto: Wie soll ich mich verhalten?

Fragen kostet nichts. Das P-Konto steht jedem Kunden mit einem Girokonto zu. Deshalb spricht nichts dagegen, sich einfach mal bei der Hausbank zu erkundigen. Im Gegenteil:

Seit Anfang des Jahres ist das P-Konto für Gepfändete quasi Pflicht. Es gibt keinen anderen Weg mehr, den Pfändungsfreibetrag in Anspruch zu nehmen.

 

Foto: © Rainer Sturm/PIXELIO
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